Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Kreuzfahrtgäste,
bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an.
1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Pauschalreise finden Sie hier als PDF zum Download (Stand: 01. Juli 2024)
2. MSC WELTREISEN 2024:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die MSC Weltreise 2024 finden Sie hier als PDF zum Download (Stand: 05. Dezember 2023)
3. MSC WELTREISE 2025:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die MSC Weltreise 2025 finden Sie hier als PDF zum Download (Stand: 01. Juli 2024)
4. MSC WELTREISE 2026:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die MSC Weltreise 2026 finden Sie hier als PDF zum Download (Stand: 01. Juli 2024)
AGBs (Stand: 01. Juli 2024)
Liebe Kreuzfahrtgäste,
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Pauschalreise-Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Die folgenden Hinweise und Bedingungen finden Anwendung für alle Buchungen ab dem 01.07.2018 und regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und MSC Cruises S.A. (nachfolgend abgekürzt „MSC“) in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a – y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die Reisebedingungen ergänzen und füllen diese aus. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie ab dem 01.07.2018 sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website, in Ihrem Reisebüro und in den Buchungssystemen, in denen unsere Reisen buchbar sind, das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beifügt. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei (conditions of carriage) und für Flugleistungen die Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Bedingungen stehen Ihnen im Reisebüro oder im Internetauftritt von MSC zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a BGB für alle im Katalog bzw. Internetauftritt angebotenen Reisen ausschließlich MSC Cruises S.A., Eugene Pittard 16, 1206 Genf, mit der MSC Cruises GmbH, Garmischer Str. 7, 80339 München, als Zustellungsbevollmächtige für Deutschland, ist. Nach Maßgabe der Regelungen in diesen Reisebedingungen können rechtliche Erklärungen der MSC Cruises S.A. mittels der MSC Cruises GmbH gegenüber dem Kunden und vom Kunden gegenüber der MSC Cruises GmbH mit Rechtswirkung für die Firma MSC Cruises S.A. abgegeben werden.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1.Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde MSC den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigt dabei die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Information. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung (Routenskizzen sind unverbindlich), die „Häufig gestellte Fragen“ im Reiseprospekt bzw. im Internetauftritt und die ergänzenden Informationen von MSC für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind von MSC nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von MSC hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von MSC herausgegeben werden, sind für MSC und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MSC gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei MSC oder auf dem Schiff bei einem Future Cruise Consultant oder über Reisebüros bzw. deren elektronische Buchungsplattformen erfolgen, die von MSC als deren Agenturen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Pauschalreisevertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung von MSC zustande. MSC speichert den Vertragsinhalt / -text und sendet dem Kunden bzw. dem Reisebüro die Buchungsbestätigung als PDF-Anhang per E-Mail zu. Die Buchungsbestätigung wird nicht in Papierform (per Post) übermittelt. Diese Reisebedingungen kann der Kunde über den in der Buchungsbestätigung angegeben Link, oder dem MSC Internetauftritt jederzeit einsehen. Bei elektronischen Buchungen, nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ kommt der Reisevertrag mit unmittelbarer Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm zustande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MSC an den Kunden vor, an das MSC 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Pauschalreisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder stillschweigende, konkludente (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) Erklärung annimmt. 1.7 Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. BEZAHLUNG
2.1.Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß §§ 651r,s BGB ist vom Kunden eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, 20%. Die Anzahlung muss auf dem in der MSC Buchungsbestätigung auf das von MSC bezeichnete Konto innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein, falls keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über MSC vermittelten Versicherung fällig.
2.2. Die Restzahlung muss, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, auf dem in der MSC Buchungsbestätigung auf das von MSC angegebene Konto 30 Tage vor Reisebeginn gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Zahlung des Reisepreises hat zu dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu erfolgen.
2.3. Die Zahlung des Reisepreises hat zu dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an MSC Cruises S.A. zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder Klarna Sofortüberweisung erfolgen. Sofern nicht mit MSC ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgtem Zahlungsvorgang ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Das verwendete Zahlungsmittel wird aus zahlungstechnischen Gründen immer auch für evtl. Erstattungen verwendet.
2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungstermine, obwohl MSC zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist MSC berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reisebeginn) erfolgt keine Mahnung, wenn die Zahlung des Reisepreises nicht zu dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fälligkeitstermin erfolgt ist.
2.5. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde seine Reisedokumente in elektronischer Form (e-docs) über seine Buchungsstelle bzw. direkt von MSC zugesandt.
2.6. Verlangt der Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dieses durch eine entsprechende Buchungs-änderung begründet ist, behält sich MSC das Recht vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € zu erheben; dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den geforderten Betrag falsch, doppelt oder sonst wie überzahlt hat und MSC eine Rücküberweisung des zu viel gezahlten Betrages vornehmen muss.
3. ERMÄSSIGUNGEN, KABINENNUMMERN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (insbesondere Kinderermäßigungen), ist das Alter bei Reiseantritt.
3.2. Die Mitteilung der vorläufig vorgesehenen Kabinennummer in der Buchungsbestätigung begründet keinen vertraglichen Anspruch des Kunden auf Zuweisung der genannten Kabine. Reisebüros sind zu Vereinbarungen oder Zusicherungen einer bestimmten Kabinennummer nicht bevollmächtigt. Änderungen der in der Buchungsbestätigung vorläufig vorgesehenen Kabinennummer bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Kategorie bzw. hochwertigeren Kategorie und des vereinbarten Umfangs der vertraglichen Leistungen erfolgen. Wenn es zu einer Änderung der Unterkunft in eine günstigere Kabinenkategorie kommen sollte, haben die von dieser Änderung betroffenen Reisenden Anspruch auf Rückerstattung der Preisdifferenz gemäß den aktuellen Tarifen.
3.3. Für Änderungen wesentlicher unerheblicher und erheblicher Reiseleistungen gilt:
a) Änderungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MSC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich MSC ausdrücklich vor und sind gestattet, soweit diese Änderungen gem. § 651f Abs. 2 BGB unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits-oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
b) Aufgrund der langen Buchungs-Vorlaufzeit behält sich MSC ausdrücklich vor, bis 6 Monate vor Reiseantritt die Reise abzusagen, sofern aus sicherheitspolitischen, organisatorischen, oder betriebswirtschaftlichen Erwägungen (wie z.B. Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze) eine Umpositionierung des für die Reise und die Route geplanten Schiffes unvermeidbar wird.
c) MSC behält sich ebenfalls vor die Kreuzfahrt abzusagen, wenn die Anzahl der gebuchten Passagiere geringer ist als 50% der Passagierkapazität des betroffenen Schiffes.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
d) MSC ist verpflichtet, den Kunden in all diesen Fällen auf einem dauerhaften Datenträger (etwa per Brief, Fax oder E-Mail) klar, verständlich, in hervorgehobener Weise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und vor Reisebeginn über eine solche Leistungsänderung gemäß § 651f Abs.2 BGB zu unterrichten und in den Fällen des § 651 g Abs.1 Satz 3 BGB die Vertragsänderung anzubieten verbunden mit einer Frist zur Erklärung durch den Kunden von 10 Tagen. Der Kunde hat in einem solchen Fall mit Zugang der MSC Mitteilung mit der Vertragsänderung binnen 10 Tagen das Recht,
a) eine von MSC angebotene Ersatzreise gleicher oder höherer Qualität anzunehmen. Ist die Ersatzreise von geringerer Qualität, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz,
b) Eine Alternativreise gemäß der tagesaktuellen Preise zu buchen. Im Falle einer Preisdifferenz zur ursprünglichen Buchung werden die Mehr- bzw. Minderkosten in Rechnung gestellt bzw. erstattet.
c) Von der Reise zurückzutreten und Erstattung des gesamten Reisepreises zu verlangen.
Nach Ablauf der Frist ohne Mitteilung des Kunden, welche Variante er wählen möchte, gilt das Angebot der Vertragsänderung als angenommen.
Über die Frist klärt MSC den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4. Im Falle einer Leistungsänderung während der Reise, bei der ein wesentlicher Teil der Reiseleistung nicht wie im Pauschalreisevertrag vereinbart erbracht werden kann, bietet MSC ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzangebot für die planmäßige Fortsetzung der Reise an. Sollte keine angemessene Abhilfe geleistet werden, so bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
3.5. Ist MSC aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände die außerhalb der Kontrolle von MSC liegen und die trotz gebotener Sorgfalt nicht vermieden werden konnten (früher: höhere Gewalt) veranlasst, die Kreuzfahrt abzusagen, so steht dem Reisenden kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Reisende hat die Wahl:
a) eine von MSC angebotene Ersatzreise gleicher oder höherer Qualität anzunehmen. Ist die Ersatzreise von geringerer Qualität, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz,
b) Eine Alternativreise gemäß der tagesaktuellen Preise zu buchen. Im Falle einer Preisdifferenz zur ursprünglichen Buchung werden die Mehr- bzw. Minderkosten in Rechnung gestellt bzw. erstattet.
c) Von der der Reise zurückzutreten und Erstattung des gesamten Reisepreises zu verlangen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert MSC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MSC, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. MSC hat bei der Berechnung der gesetzlich zulässigen pauschalierten Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert wie folgt berechnet:
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FRÜHBUCHER-/KATALOG UND BEST PREIS Kreuzfahrten mit einer Dauer unter 15 Tagen |
Bis 60 Tage vor Reiseantritt |
20% |
Bis 30 Tage vor Reiseantritt |
30% |
Bis 22 Tage vor Reiseantritt |
40% |
Bis 15 Tage vor Reiseantritt |
60% |
Bis 2 Tage vor Reiseantritt |
80% |
Bis 1 Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise |
95% |
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FRÜHBUCHER-/KATALOG UND BEST PREIS Kreuzfahrten mit einer Dauer länger 15 Tagen |
Bis 90 Tage vor Reiseantritt |
20% |
Bis 30 Tage vor Reiseantritt |
30% |
Bis 22 Tage vor Reiseantritt |
40% |
Bis 15 Tage vor Reiseantritt |
60% |
Bis 2 Tage vor Reiseantritt |
80% |
Bis 1 Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise |
95% |
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MSC SPECIALS |
Bis 60 Tage vor Reiseantritt |
30% |
Bis 30 Tage vor Reiseantritt |
35% |
Bis 22 Tage vor Reiseantritt |
50% |
Bis 15 Tage vor Reiseantritt |
70% |
Bis 2 Tage vor Reiseantritt |
90% |
Bis 1 Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise |
95% |
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MSC YACHT CLUB |
Bis 120 Tage vor Reiseantritt |
20% |
Bis 90 Tage vor Reiseantritt |
25% |
Bis 60 Tage vor Reiseantritt |
40% |
Bis 30 Tage vor Reiseantritt |
60% |
Bis 15 Tage vor Reiseantritt |
80% |
Bis 14 Tage vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise |
95% |
4.4. Für den Fall, dass eine Doppel-Kabine nach der Stornierung eines Gastes zur Einzelbenutzung verbleibt, wird der Gast, der die Kabine zur Einzelbenutzung belegt, aufgefordert, einen einmaligen Einzelkabinen-Zuschlag zu zahlen, der von MSC Cruises S.A. für jede Einzelkabinenbuchung berechnet wird. Sollte sich der verbleibende Einzelpassagier für die Stornierung der Buchung entscheiden, zahlt dieser alternativ die Stornierungsgebühren gemäß Klausel 4.3. zusätzlich zur ohnehin fälligen Versicherungsprämie.
Für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100,- € pro Buchung. Teil(leistungs)-stornierungen bei Kabinenkategorien/Specials die ausschließlich zur Doppelbelegung ausgeschrieben sind, sind nicht möglich. Teil(leistungs)-stornierungen des An-und Abreisepaketes sind nicht möglich.
4.5. Bei Flug-An/-Abreisen zu flexiblen Tarifen der Fluggesellschaften, die als Fremdleistung vermittelt werden, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100 % betragen können.
4.6. Bei Buchung von Linienflügen, die Bestandteil Ihres Reisevertrages geworden sind (Fly&Cruise), belasten wir Ihnen 100% des Ticketpreises abzüglich ggfls. von der Fluggesellschaft erstatteter Steuern und Gebühren, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.
4.7. Prämien für über MSC vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
4.8. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MSC nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.9. MSC behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen in Ziff. 4.3 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit MSC nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist MSC verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.10. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.11. Abweichend von Ziffer 4.3. kann MSC keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von MSC betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt des Reisevertrages.
4.12. Reisekunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, soweit im Reisepreis nicht eingeschlossen, ausdrücklich empfohlen.
5. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON, NAMENSÄNDERUNG/KORREKTUR
5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der (Umbuchung) wird von MSC gestattet. Für den Fall eines Rücktritts von der umgebuchten Reise, fallen Stornogebühren nach Maßgabe der Ziffer 4 an, diese berechnen sich ab Umbuchungstag bis zum ursprünglichen Abfahrttermin. Wird die umgebuchte Reise nicht angetreten, werden die Nichtantrittsgebühren gemäß Ziffer 4 fällig. Die Umbuchung kann nur bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Abfahrtsdatum vorgenommen werden und das Abfahrtsdatum des neuen Urlaubspaketes muss in einer Zeitspanne von 90 Tagen nach dem ursprünglich gebuchten Abfahrttermin liegen. Eine Beschränkung auf das Fahrtgebiet oder die Reisezeit besteht nicht. Ein eventueller Mehrpreis ist vom Reisenden zu bezahlen, die mögliche Preisdifferenz zu Minderpreisen wird nicht erstattet. MSC erhebt bei Einhaltung der obigen Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das einmalige Umbuchungsentgelt.
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Bella |
Fantastica |
Aurea |
MSC Yacht Club |
Bis 30 Werktage vor Abreise |
€ 50,- |
Einmalig kostenfrei, jede weitere € 50,- |
Bei Reisen mit Flug-, Bahn- oder Busanreisepaketen und Hotelübernachtungen wird sich MSC im Rahmen der Umbuchungsanfrage bemühen, die entsprechenden Arrangements auf den Umbuchungswunsch anzupassen, hieraus resultierende Mehrkosten durch Stornierungen, zwischenzeitliche Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten trägt der Reisende.
5.2. Umbuchungswünschen des Kunden ab 29 Tage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651 e BGB) berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Personenersetzung) wird ein Bearbeitungsentgelt von € 50,- pro Person und Vorgang berechnet. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung von Flugtickets, haben der Kunde und der Ersatzreisende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Der Kunde wird hierüber vor der Ausführung der Änderung informiert. 5.4. Namensänderungen/-korrekturen sind bis 7 Tage vor Abreise zu folgenden Kosten möglich:
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Bella |
Fantastica |
Aurea |
MSC Yacht Club |
Bis 30 Werktage vor Abreise |
€ 50,- |
€ 50,- |
€ 50,- |
€ 50,- |
Ab 6 Tage vor Abreise ist eine Namensänderung/-korrektur nur noch mit Rücktritt gemäß Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich. Dies gilt nicht bei Änderungswünschen, die ohne oder mit nur geringfügigen Kosten durchführbar sind. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung oder erforderliche Neuausstellung von (Flug-)tickets, hat der Kunde zu tragen, MSC berechnet hierfür zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- pro Person. Der Kunde wird hierüber vor der Vornahme der Ausführung der Namensänderung/-korrektur informiert.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. MSC wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. REISEFÄHIGKEIT, REISEN VON SCHWANGEREN, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND REISENDE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT; DIÄTEN UND ESSENSUNVERTRÄGLICHKEITEN, BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE
7.1. MSC informiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und die jeweiligen Länder der einzelnen Zielhäfen gelten. Darüber hinaus ist MSC weder berechtigt, noch verpflichtet, Ratschläge, Empfehlungen oder Hinweise zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Risiken, Folgen oder Prophylaxe Maßnahmen zur Reiseteilnahme zu geben.
7.2. Es obliegt demnach ausschließlich dem Reisenden selbst, durch Einholung entsprechender Informationen, Inanspruchnahme geeigneter reisemedizinischer Beratung und durch ärztliche Untersuchung sicherzustellen, dass eine Teilnahme an der konkret gebuchten Reise unter Berücksichtigung der persönlichen Disposition und Verfassung des Reisenden für ihn ohne gesundheitliche Gefahren oder Beeinträchtigungen oder die Gefahr des Auftretens oder Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere eines bereits bestehenden Dauerleidens, möglich ist. Der Reisende sichert mit seiner Buchung die Erfüllung dieser Obliegenheiten zu.
7.3 MSC, der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörden in einem Hafen sind berechtigt, dem Reisenden einen Fragebogen zur allgemeinen Gesundheit vorzulegen, den der Reisende wahrheitsgemäß zu beantworten hat. Die Weigerung eines Reisenden, den Fragebogen auszufüllen, kann dazu führen, dass die Beförderung verweigert wird, ebenso, wie wenn der Reisende im Fragebogen Symptome einer ansteckenden Krankheit angibt.
7.4. MSC ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches dem Reisenden die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt. 7.5. Es obliegt dem Reisenden, sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente durch Mitführung ausreichender Vorräte (auch unter Berücksichtigung etwaiger Reiseverzögerungen) durch eigene Mitnahme und/ oder Verfügbarkeit in den jeweiligen Zielländern gegeben ist. Zu den vertraglichen Verpflichtungen von MSC gehört weder die Überprüfung der Verfügbarkeit von Medikamenten in den Zielländern noch die Information des Kunden hierüber, noch eine entsprechende Bevorratung an Bord und zwar auch dann nicht, wenn nach der Leistungsausschreibung ein Schiffsarzt und/oder eine entsprechende Bordapotheke vorhanden sind.
7.6. Für Schwangere gilt:
a) Schwangere Frauen sind gehalten, vor der Reise einen Arzt zu konsultieren. Zum Leistungsumfang von MSC gehören auf keinem ihrer Schiffe entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten.
b) MSC lehnt eine Buchung und Beförderung von Frauen, deren Kreuzfahrt in der 24. Schwangerschaftswoche oder später beendet sein wird, ab.
c) Schwangere Frauen, die bis zum Zeitpunkt der Ausschiffung weniger als 24 Wochen schwanger sind, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins vorweisen.
d) MSC behält sich ausdrücklich das Recht vor, einer Reisenden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befindet, die Einschiffung zu untersagen.
7.7. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität gilt:
a) Es obliegt Reisenden mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschließlich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, MSC vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Hilfeleistungen entsprechend der EU VO 1177/209.
b) Die Reisenden müssen des Weiteren von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten.
c) Entsprechende Hilfeleistungen seitens MSC, ihren Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Leistungsträgern oder Beauftragten, gehören nicht zum Umfang der vertraglichen Leistungen von MSC, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Flugreisen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie aus der EU VO 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) ergibt.
d) Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgröße (max.L:1270mm B:720mm H:1270mm) ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. Eine generelle Eignung der Schiffe und aller ihrer Einrichtungen zur Benutzung und Begehung durch behinderte Reisende und Reisende mit eingeschränkter Mobilität ist vertraglich nicht geschuldet.
7.8. MSC behält sich – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften der EU VO 1177/2010 - das Recht vor, einem Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, der seinen in diesen Reisebedingungen festgelegten Obliegenheiten schuldhaft und ohne dass hierfür die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Informations- oder Obhutspflicht von MSC ursächlich geworden ist, nicht nachgekommen ist, die Buchung abzulehnen, die Einschiffung zu untersagen oder den Reisevertrag zu kündigen, soweit eine Teilnahme objektiv eine Gefährdung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des Reisenden selbst, von Mitreisenden, Schiffsbesatzung und Mitarbeitern oder für die sichere Durchführung der Reise selbst erwarten lässt. Dem abgelehnten Passagier steht es frei unter Beibringung aller für diese Entscheidung maßgeblich erscheinenden Unterlagen eine erneute Überprüfung durch den Mobilitätsbeauftragten der Reederei vornehmen zu lassen.
7.9. Reisende sind verpflichtet, bei jedweden auftretenden Erkrankungen, insbesondere bei Magen-Darmerkrankungen und Symptomen von H1N1 oder Covid 19 sofort den Schiffsarzt zu konsultieren und diesem gegenüber vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben über sämtliche Umstände der Erkrankung zu machen. Sie sind verpflichtet, entsprechende Anweisungen von Schiffsärzten oder Gesundheitsbehörden, insbesondere auch zu Quarantäne- und Hygienemaßnahmen, zu befolgen.
7.10. Für Kreuzfahrten mit Abfahrthäfen in den USA oder der Karibik gilt: Passagiere unter 21 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson von mindestens 21 Jahren zum Zeitpunkt der Einschiffung an Bord gehen, die in der gleichen Kabine oder in einer benachbarten Kabine reist. Die Begleitperson muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Verantwortung für die Passagiere unter 21 Jahren zu übernehmen.
7.11 Passagiere unter 18 Jahren müssen in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten reisen. Wenn ein Elternteil des reisenden Minderjährigen nicht mitreist, muss ein unterschriebenes Autorisierungsschreiben vom abwesenden Elternteil - in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes, in dem der Minderjährige wohnt - vorgelegt werden, das den Minderjährigen zur Reise berechtigt.
7.12 Wenn der Minderjährige mit Passagieren reist, die nicht seine Eltern oder Erziehungsberechtigte sind, benötigt MSC ein von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Dokument, das den Minderjährigen berechtigt, mit einer Begleitperson zu reisen.
7.13. Minderjährige Gäste können ohne die Anwesenheit eines Erwachsenen einer Kabine zugeteilt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten verlangen ausdrücklich, dass die Minderjährigen ohne die Anwesenheit eines Erwachsenen unter Unterzeichnung einer Haftungsverzichtserklärung in einer Kabine untergebracht werden
- Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten und die Minderjährigen übernachten in verbundenen Kabinen oder in benachbarten Kabinen (bei benachbarten Kabinen wird den Minderjährigen keine Balkonkabine zugewiesen). "Benachbarte Kabine" bezeichnet in diesem Zusammenhang Kabinen, die nahe beieinander liegen, zum selben Evakuierungspunkt gehören und auf demselben Gang liegen. "Verbindungskabinen" sind Kabinen, die durch eine Innentür miteinander verbunden sind.
- Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erhalten eine Schlüsselkarte für die von den Minderjährigen bewohnte Kabine.
- Die Kabine ist mit mindestens zwei Minderjährigen belegt, wobei der älteste Minderjährige mindestens 12 Jahre und der jüngste mindestens acht Jahre alt sein muss.
7.14. Kleinkinder unter einem Jahr sind grundsätzlich an Bord zugelassen. Bei Kreuzfahrten ab elf Nächten sind jedoch nur Kinder zugelassen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens ein Jahr alt sind.
7.15. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, diese bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord dem Schiffspersonal anzuzeigen.
7.16. MSC wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen bei der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Die Erbringung entsprechender Diät- Verpflegungs-leistungen ist jedoch nur dann Bestandteil der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von MSC, wenn diesbezüglich eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt ist oder eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
8. MEDIZINISCHE VERSORGUNG AN BORD UND IN DEN ZIELLÄNDERN
8.1. Die Nachforschung und Information über die ambulante oder stationäre medizinische Versorgung, die Erreichbarkeit und den Standard medizinischer Einrichtungen sowie die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und die entsprechenden Kosten in den Zielländern sind, soweit diesbezüglich nicht zwingende gesetzliche Verpflichtungen bestehen, nicht von der vertraglichen Leistungspflicht von MSC umfasst.
8.2. Das Vorhandensein eines Schiffsarztes ist nur dann geschuldet, wenn dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich vorgesehen ist.
8.3. Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von MSC. Der Schiffsarzt führt seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durch und unterliegt keinerlei Weisungen seitens MSC oder der Schiffsbesatzung. Der Reisepreis umfasst keinerlei Leistungen des Schiffsarztes; diese sind ausschließlich vom Reisenden selbst diesem gegenüber zu vergüten. MSC schuldet keine Informationen über die Möglichkeiten der Behandlung auf Krankenschein bzw. Kosten gesetzlicher Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen.
8.4. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von MSC. MSC haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes, für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlungen oder Hilfeleistungen oder für Behandlungsfehler.
9. BLACKLIST, KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
9.1. MSC behält sich das Recht vor, neue Buchungen abzulehnen oder zu stornieren, die von oder im Namen ehemaliger Reisender vorgenommen wurden die auf einer vorherigen Kreuzfahrt
a) sich an Bord eines MSC Schiffes sicherheitsgefährdend verhalten haben b) die an Bord eines MSC Schiffes Vermögenswerte von MSC beschädigt oder gefährdet haben, c) rückständige Zahlungen an MSC nicht geleistet haben d) wegen Betrugsversuchen, übler Nachrede, oder wiederholtem Mangel an Liquidität aufgefallen sind.
9.2. MSC kann den Pauschalreisevertrag – auch bereits vor Reiseantritt – ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von MSC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Kunden eine Reise bzw. Weiterreise unmöglich macht, dieser also reiseunfähig ist, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Reisende oder für die Sicherheit des Schiffes darstellt. MSC ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringt oder dieses versucht. Weitere Kündigungsgründe für MSC sind das Konsumieren oder an Bord bringen von Drogen sowie das Begehen von Straftaten. MSC kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht hat oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC steht.
9.3. Kündigt MSC den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt, so behält MSC den Anspruch auf den Reisepreis; MSC muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige zusätzliche Kosten für die Rückreise hat der Kunde zu tragen.
9.4. An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der Reise auftretende Fälle gem. Ziffer 7.9.
10. GEWÄHRLEISTUNG/OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
10.1. Der Kunde ist gem. § 651 o BGB verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich MSC, d.h. der deutschen Zustellbevollmächtigten MSC Cruises GmbH, Garmischer Str. 7, 80339 München, Tel. 089-203 043 801, E-Mail: reservierung@msccruises.de oder direkt gegenüber MSC Cruises S.A., Eugene Pittard 16, 1206 Genf, oder den Beauftragten von MSC (Reiseleitung oder Reisevermittler) anzuzeigen. Der Kunde hat zu beachten, dass bei Mängelanzeige an den Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an MSC zur zügigen Bearbeitung des Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
10.2. Der Kunde kann Abhilfe gem. § 651 i Abs. Nr.1 BGB verlangen, falls sich während der Reise ein Mangel nach § 651i Abs.2 BGB einstellen sollte. Kann MSC dem Reisemangel nicht abhelfen, kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises gem. § 651m BGB, oder Schadensersatz gem. § 651 n BGB verlangen.
10.3 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von MSC nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen MSC anzuerkennen.
10.4. Wird die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde die Pauschalreise nach der Maßgabe der §§ 651 l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, MSC erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn MSC oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur/), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MSC oder ihren Beauftragten verweigert wird oder, wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.5. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck zusätzlich unverzüglich der örtlichen Vertretung von MSC anzuzeigen. Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen unmittelbar gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, an MSC oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so haben Sie die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt Ihrer Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für Sie aufbewahrt worden ist, haben Sie die Beschädigung zu melden, sobald es Ihnen wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen. Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr. Kabinengepäckschäden sind auf eine Höchsthaftungssumme von 2.250 Rechnungseinheiten (Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht umgerechnet, (siehe: http://www.imf.org/external/np/fin/data/rms_five.aspx), jeweils pro Kunde und Reise, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von MSC herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit MSC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung, die von einem Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität verwendet wird, hat MSC den Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenenfalls die Reparaturkosten zu ersetzen. (§§ 537 ff HGB als faktische Umsetzung der EU VO 392/2009).
10.6. Der Kunde hat MSC zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von MSC mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.
11. HAFTUNG- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1. Die vertragliche Haftung von MSC für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor,- neben,- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit MSC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von
dieser Haftungs-beschränkung unberührt. Für alle gegen MSC gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchst-summen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2. Kommt MSC die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den hierfür jeweils anwendbaren besonderen internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften. (Seebeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des Protokolls hierzu von 2002 sowie dem IMO Vorbehalt und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie 392/2009 für Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden. Die genauen Haftungsgrenzen finden Sie hier: http://europa.eu/legislation_summaries/transport/waterborne_transport/tr0017_de.htm). Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die unter Punkt 11.1. genannten Regelungen zu einer geringeren Haftungsinanspruchnahme von MSC führen. In diesem Zusammenhang weist MSC auf die folgenden Punkte in Zusammenhang mit den Haftungsbestimmungen bei Seebeförderung hin:
a) MSC leistet – unabhängig vom Bestehen eines Schadenersatz-anspruches - bei Tod und Körperverletzung infolge eines Schifffahrtereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensberechtigten eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreichende und im angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehende Vorschusszahlung. Im Todesfall beträgt die Zahlung mindestens 21.000€. Die Vorschusszahlung stellt ausdrücklich keine Haftungsanerkennung dar. Diese kann mit eventuell zu zahlenden Schadensersatzzahlungen verrechnet werden. Sie ist an MSC zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorschusszahlung nicht gemäß Art 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) 392/2009 schadensersatzberechtigt war.
b) Die Haftung von MSC für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer medizinischer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisender den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung MSC zur Kenntnis bringt. Einer schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn beide Parteien den Schaden bereits gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt haben.
c) MSC haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung oder Wertsachen (z.B. Geld, wichtige Dokumente, Edelsteine, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Zahnersatz, Foto- und Filmkameras, Smartphones , Notebooks und Tablet-PC’s inklusive Zubehör etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder sonstige extreme Einwirkungen, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MSC zurückzuführen sind, es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt, z.B. im Rezeptionssafe deponiert.
11.3. MSC haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), sämtliche Fremdleistungen sind als solche eindeutig und erkennbar gekennzeichnet und somit nicht Bestandteil der von MSC zu erbringenden Reiseleistung im Rahmen des Reisevertrages.
11.4 MSC hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das ausschließlich von sorgfältig ausgesuchten, ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen) angeboten wird. MSC übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge, welche nicht von MSC organisiert, überwacht oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von örtlichen Veranstaltern, die unabhängig von MSC arbeiten, zur Verfügung gestellt. Veranstalter von Landausflügen planen diese in Abstimmung auf die Liegezeiten des Schiffes. Die Vermittlungstätigkeit solcher Fremdleistungen führt MSC als reinen Servicedienst für den Kunden durch, für Fehler bei der Vermittlung haftet MSC jedoch.
11.5. Eine Flugbeförderung, die als Teil einer Pauschalreise geschuldet wird, unterliegt den Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens von 1999, in der durch die Verordnung (EG) Nr.779/2002 geänderten Fassung. 11.6.MSC empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
12. VERJÄHRUNG
12.1. Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden gem. § 651i Abs 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen.
12.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte (§ 651j BGB).Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3. Schweben zwischen dem Kunden und MSC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder MSC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
13.1. MSC informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist MSC verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MSC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird MSC den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist direkt über http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ list_de.htm abrufbar.
14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
14.1. Der Kunde wird vorvertraglich durch die Hinweise im Reisekatalog, in der Reiseausschreibung, oder im Internetauftritt, den Online-Reiseausschreibungen und in den „Nützlichen Informationen“ im Reisekatalog oder online über die Einreisebestimmungen informiert. Er hat die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Alle Kinder benötigen auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Kinderreisepass (vgl. „Nützliche Informationen“), ansonsten einen maschinenlesbaren Reisepass (ePass), der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend.
14.2. MSC bietet die Reisen in diesem Reisekatalog bzw. der entsprechenden Internetseite nur in Deutschland an. MSC wird daher seine deutschen Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. der Reise vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen solcher Bestimmungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch durch das vermittelnde Reisebüro veranlasst werden aufgrund deren eigener gesetzlicher Verpflichtung hierzu (§651v Abs.1 Satz 1 BGB) und sollte von diesem dokumentiert werden. Weitere Informationen stellt MSC über seine Website und in den Buchungssystemen durch Zugriff auf geeignete Datenbanken zur Verfügung. 14.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Abrufen der für ihn geeigneten Informationen bis zur Abreise, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen Bußgeldern, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MSC bzw. der Reisevermittler nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.4. MSC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MSC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MSC eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde MSC zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dieses zur Vertragsdurchführung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Daten, sofern der Kunde dem zugestimmt hat, zu Zwecken der Marktforschung sowie zur Zusendung aktueller Informationen und Angebote verwendet. MSC wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. Der Kunde hat das Recht dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder die gegebene Zustimmung zu vorgenannten Nutzungszwecken jederzeit zu widerrufen. Hierzu wendet er sich per E-Mail an dpo@msccruises.com oder per Post an MSC Cruises GmbH, Datenschutzbeauftragter, Garmischer Str. 7, 80339 München. Näheres findet der Kunde in der MSC Datenschutzerklärung unter https://www.msccruises.de/datenschutz.
16. INFORMATION ÜBER VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
MSC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit-beilegung darauf hin, dass MSC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für MSC verpflichtend würde, informiert MSC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. MSC weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
17. RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG, GENERALKLAUSEL
17.1. Soweit sich nicht zu Gunsten des Kunden aus Vorschriften oder internationalen Übereinkommen, die auf den Reisevertrag zwingend anzuwenden sind, etwas anderes ergibt, wird für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen MSC und dem Kunden die ausschließliche Geltung deutschen Rechts vereinbart.
17.2. Klagen gegen MSC sind bei den für den Sitz der Zustellbevollmächtigten, MSC Cruises GmbH in München örtlich und sachlich zuständigen Gerichten zu erheben, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder internationale Übereinkommen etwas anderes vorschreiben.
17.3. Für Klagen von MSC gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Zustellbevollmächtigten, der MSC Cruises GmbH in München, Deutschland, vereinbart.
17.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
Reiseveranstalter:
MSC Cruises S.A.
Avenue Eugene Pittard 16
1206 Genf (Schweiz)
Zustellungsbevollmächtigte Deutschland:
MSC Cruises GmbH
Garmischer Str. 7
80339 München
Tel: 089-203 043 801
Insolvenzversicherer:
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 12 03 22
10593 Berlin
Telefon 030 – 78954770
schadenmeldung@drsf.reise
Beratung und Buchung in Ihrem Reisebüro oder auf
www.msccruises.de
MSC Cruises und Formula 1®
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, die exklusiv für MSC Cruises und Formula 1®-Buchungen gelten.
Unsere AGBs für MSC Cruises und Formula 1® finden Sie hier als PDF zum Download
Zusätzliche Informationen
AGB FÜR LANDAUSFLÜGE & ZUSATZLEISTUNGEN
AGB für die Online-Buchungen von Zusatzleistungen als PDF zum Download (Stand: Februar 2020)
AGB für die Online-Buchungen von Landausflügen als PDF zum Download (Stand: Februar 2020)
AGB für Online- Buchungen von Landausflügen
I. Veranstalter der Landausflüge und Haftung
Das Ausflugsprogramm haben wir gemeinsam mit unseren renommierten Agenturen in den Zielgebieten für Sie sorgfältig zusammengestellt. Die Durchführung liegt jedoch ausschließlich in den Händen der örtlichen Agenturen, die als Veranstalter der Ausflüge Ihre alleinigen Vertragspartner sind. MSC Cruises ist lediglich Vermittler der Ausflüge, um Ihnen ein Höchstmaß an Service und Bequemlichkeit bei der Auswahl und der Buchung Ihres gewünschten Landprogrammes zu gewährleisten und haftet daher nicht für die Durchführung der vermittelten Ausflugsbuchung. Art und Umfang der Haftplicht- und Unfallversicherung der lokalen Agenturen entsprechen der jeweiligen Gesetzgebung vor Ort und können daher stark variieren und auch erheblich von üblichen deutschen Versicherungsstandards abweichen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen örtlichen Veranstaltern zusammen, die einen hochwertigen Versicherungsschutz nachweisen können. Eine Liste der Ausflugsveranstalter sowie deren jeweilige Geschäftsbedingungen sind an Bord am Ausflugsschalter jederzeit einsehbar.
II. Allgemeines
Wenn Sie sich an Bord auf die jeweiligen Häfen einstimmen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Informationsfilme, Hafeninfos in besonderen Informationsveranstaltungen und ein TV Kanal mit Präsentation des Ausflugsprogrammes sowie Aushänge und Ausflugspräsentationen unserer MSC Ausflugsbetreuer. Vor Reisebeginn finden Sie das gesamte Ausflugsprogramm ausführlich beschrieben hier auf unserer Website.
III. Buchung der Ausflüge
Ihre gewünschten Ausflüge können Sie bis kurz vor Reisebeginn auf buchen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmerzahl auf vielen Ausflügen limitiert ist und für die Buchung an Bord dann gegebenenfalls keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Lieblingsausflüge schon vor Reisebeginn online zu buchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anforderungsprofile der jeweiligen Tour im Hinblick auf Fußweg- und Wanderweglängen, Alters-,Gewichts- oder Größenbeschränkungen oder eine bestimmte körperliche Fitness. Für einige Ausflüge verlangen die örtlichen Veranstalter die Unterzeichnung eines speziellen Haftungsformulars( z.B. bei Tauch- und Schnorchelausflüge, Zipline Touren oder Fahrten mit einem ATV).
IV. Zahlung der Ausflüge
Alle Preise sind in Euro angegeben. Für die Bezahlung der online gebuchten Landausflüge können wir ausschließlich gültige Kreditkarten akzeptieren, der gesamte Betrag ist sofort fällig. Der Kauf gewährleistet eine verbindliche Reservierung Ihres gebuchten Ausflugs. Sie erhalten über Ihre gebuchten Landausflüge eine gesonderte Bestätigung Ihrer Buchung nebst Zahlungsnachweis per E-Mail. Wir gehen dabei davon aus, dass die E-Mail Adresse, die Sie uns bei der Buchung angegeben haben, korrekt ist und Sie sich über die Risiken der Nutzung dieser Kommunikationsform für Ihre Verträge bewusst sind. Die Tickets werden Ihnen dann auf Ihre Kabine zugestellt. An Bord gebuchte Ausflüge werden immer über Ihr Bordkonto abgerechnet. Der Reiseanmelder ist für alle angemeldeten Personen direkter Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten für die mitangemeldeten Reiseteilnehmer.
V. Rücktritt/Umbuchung von Ausflügen
Stornierungen oder Umbuchungen können online, über das Service Center oder an Bord vorgenommen werden. Die Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Landausflüge kann bis 2 Tage vor Abreise kostenfrei über die Webseite oder das Service Center vorgenommen werden. In diesem Fall werden stornierte Leistungen der bei Buchung hinterlegten Kreditkarte gutgeschrieben. Stornierungen oder Umbuchungen an Bord sind bis 48h vor Beginn des Ausfluges kostenfrei möglich. Ausgenommen sind Ausflüge mit Flügen, Zügen, Sonderevents, Landausflüge mit Hotelübernachtung und private Arrangements. Bitte berücksichtigen Sie, dass an Bord stornierte Leistungen ausschließlich über das Bordkonto gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob der Ausflug im Vorwege über die Website oder das Service Center gebucht wurde.
VI. Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen
Bei einigen Ausflügen ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl Voraussetzung, dies gilt insbesondere bei Ausflugsprogrammen die in speziellen Sprachen durchgeführt werden. MSC Cruises als Vermittler und die verantwortliche Ausflugsagentur als Ihr Vertragspartner behalten sich daher das Recht vor, einen Ausflug bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Wir werden Sie darüber frühzeitig informieren so dass Sie die Möglichkeit haben andere alternativ angebotene Ausflüge zu wählen. Sollten Sie keine Alternative aus unserem umfangreichen Ausflugsangebot finden, schreiben wir Ihnen den Rückerstattungsbetrag unverzüglich gut. Bei Preisdifferenzen zu einem alternativ gewählten Ausflug erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz bzw. belasten Ihr Bordkonto mit dem Mehrpreis. Bei fast allen Ausflügen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihre Anmeldung nicht mehr annehmen können, sollten bestimmte Ausflüge ausgebucht sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend die Vorausbuchung Ihrer gewünschten Lieblingsausflüge. Ansonsten beraten wir Sie gerne hinsichtlich Alternativen.
VII. Kinderermäßigung
Kinder unter zwei Jahren können kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr und auf Verantwortung der Eltern und Erziehungsbeauftragten. Im Alter von 2 bis 11 Jahren gibt es bei fast allen Ausflügen Kinderermäßigungen. Auf bestimmten Ausflügen ist jedoch ein Mindestalter aus sicherheitsrelevanten Gründen vorgeschrieben, so dass Kinder und Jugendliche nicht oder erst ab einem bestimmten Alter an diesen Ausflügen teilnehmen dürfen. Hinweise hierauf finden Sie in der ausführlichen Tourbeschreibung.
VIII. Leistungen
Alle Beförderungsleistungen, Besichtigungen, Führungen und Eintrittsgelder sind bei allen Ausflügen im Preis enthalten, sofern dies vom örtlichen Veranstalter nicht anders im Programm ausgeschrieben ist. Die Verpflegung mit Getränken und/oder Speisen wird – sofern vorgesehen – vom örtlichen Veranstalter im Programm ausgewiesen. Bei Mahlzeiten bitten wir zu berücksichtigen, dass diese oft nach örtlichen Gegebenheiten ausgesucht werden und daher häufig regionale Küche und Spezialitäten repräsentieren. So lernen Sie zugleich Land und Leute authentisch kennen. Bitte beachten Sie, dass die Qualität und Auswahl an Speisen und Getränken von dem bekannten Standard und Angebot an Bord abweichen kann.
IX. Beachtung lokaler Gepflogenheiten und Vorschriften
Unsere Ausflugsprogramme bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten einen fremden Kulturkreis hautnah zu erleben. In einigen Ländern ist es üblich, im Rahmen organisierter Ausflüge lokale Märkte oder kunsthandwerkliche Bazare und Läden zu besuchen, dies gehört zum Kennenlernen ebenso dazu wie die Möglichkeit mit Hilfe Ihres Reiseleiters Souvenirs zu erwerben. Bitte begegnen Sie den Menschen vor Ort unvoreingenommen und respektieren Sie bitte die jeweiligen Sitten und Gebräuche. Dies gilt insbesondere für eine der Religion und dem kulturellen Erwartungshorizont des Gastlandes angemessene Bekleidung.
X. Reiseleitung und sorgfältige Auswahl der Transportmittel
Der örtliche Veranstalter bemüht sich bei allen Ausflügen mit entsprechender deutschsprachiger Durchführung um geeignete lokale deutschsprachige Reiseleiter, die jedoch in manchen Zielgebieten gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Ihre Erwartungshaltung an die Beherrschung der deutschen Sprache sollte insoweit die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. In diesem Fall werden die Ausflüge nach Möglichkeit zusätzlich von MSC Reisebegleitern mitgeführt. Die Beförderung und die gewählten Busse und anderweitigen Transportmittel und Fahrzeuge entsprechen dem jeweiligen Landesstandard. Die örtlichen Veranstalter sorgen dafür, dass Sie es so angenehm wie möglich haben. Ihre örtlichen Reiseleiter freuen sich natürlich immer über Ihr Lob und Ihre Anregungen – und, wenn Sie mit der Leistung besonders zufrieden waren, auch über Trinkgeld.
XI. Klima und Kleidung
Zum Klima vor Ort informieren Sie sich bitte in unseren Hinweisen zum jeweiligen Hafen sowie in den Ausflugsbeschreibungen und beachten bitte den Wetterbericht in Ihrer Bordzeitung. Eine Jacke oder einen Pullover sollten Sie auf jeden Fall im Gepäck haben, da gerade auch in warmen Gegenden Busse und Gebäude oft klimatisiert sind. Tragen Sie festes und bequemes Schuhwerk mit einer rutschfesten Sohle für Wanderungen, Stadterkundungen und die Besichtigung von Ausgrabungsstätten. Beachten Sie unbedingt die individuellen Kleidungshinweise in den jeweiligen Ausflugsbeschreibungen. Sonnencreme, Sonnenbrille und gegebenenfalls eine Kopfbedeckung gehören ebenso wie Wasser oder andere Getränke zu Ihrer persönlichen Standard Ausflugsausrüstung. So Sie tagsüber Medikamente benötigen, vergessen Sie diese nicht auf Ihrer Kabine.
XII. Gesundheitshinweise
Für die Ausflugsziele gelten die generellen Gesundheitshinweise und -empfehlungen aus dem aktuellen MSC Katalog. Seien Sie besonders vorsichtig bei Eiswürfeln, Trinkwasser, wärmeempfindlichen Speisen und beim Baden in unbekannten Gewässern, im Meer ebenso wie in Binnengewässern. Wenn Sie an einem Ausflug mit Wassernähe und Bademöglichkeiten teilnehmen, sollten Sie es vermeiden, Alkohol und eine vollständige Mahlzeit einzunehmen. Wo Schwimmwesten oder ähnliche Auftriebshilfen für eine Aktivität als Vorsichtsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden, müssen sie jederzeit getragen werden. Seien Sie sich bewusst, dass das Meer unvorhersehbar ist. Rettungsschwimmer sind nicht immer anwesend, und es kann Strände oder Badebereiche geben, bei denen keine Flagge oder ein anderes System anzeigt, ob es sicher ist, ins Wasser zu gehen oder nicht. Darüber hinaus sind diverse Ausflugs-Aktivitäten am Strand nicht beaufsichtigt oder begleitet; achten Sie also selber darauf, dass Sie sich während des Strandaufenthaltes in sicheren Bereichen aufhalten. Kinder müssen immer von Ihnen selber beaufsichtigt werden, wenn Sie auf Ausflügen unterwegs sind, insbesondere dort wo Wasser in der Nähe ist.
XIII. Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Ausflüge für Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit oder individuellen Beeinträchtigungen geeignet sind. Manche Touren erfordern ein Mindestmaß an Kondition oder Sportlichkeit. Einige Ausflüge haben aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen Gewichts- bzw. Größenbeschränkungen. Hierauf werden Sie in den einzelnen Ausflugsbeschreibungen hingewiesen. Besonders, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, nicht gut zu Fuß oder schwanger sind, sollten Sie sich nicht zu viel zumuten. Unsere Ausflugsberater an Bord beraten Sie gern individuell, welche Ausflüge für Sie geeignet sind. Vor allem Rollstuhlfahrer sollten eine Begleitperson dabeihaben, da die Reiseleiter der örtlichen Veranstalter während der Ausflüge keine Hilfestellung gewährleisten können. Auf jeder Reise findet für Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen eine gezielte Beratung zu den geeigneten Ausflugsprogrammen statt.
Bitte beachten Sie auch das Alkohol- oder Drogenkonsum sowie die Einnahme von Medikamenten, die zu Schwindel, Kreislaufstörungen, Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens führen können, Ihre Teilnahme an den gebuchten Ausflügen gefährden kann. Bitte beachten Sie, dass während des Ausfluges unter Umständen kein unmittelbarer Zugang zu medizinischer Hilfe gewährleistet werden kann, welches zu einer gesundheitsgefährdenden Situation für Sie führen kann. Mit der Buchung eines Ausfluges garantieren Sie dem örtlichen Veranstalter ihre körperliche und geistige Fitness an der ausgeschriebenen Tour entsprechend des Anforderungsprofils.
XIV. Die Umwelt schonen
MSC setzt sich maßgeblich für den Umwelt- und Artenschutz in den angefahrenen Zielgebieten ein. Der Souvenir-Kauf von Korallen, Muscheln, ausgestopften Tieren, Schildkrötenpanzern und Artikeln aus Schlangenhaut oder sonstigen geschützten Tierarten bringt Sie in rechtliche Schwierigkeiten. Die Ein- und Ausfuhr solcher Souvenirs und Produkte ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen verboten. Bei der Ausreise riskieren Sie die Beschlagnahme und hohe Geldstrafen. Abfälle gehören in Müllbehälter bzw. sollten wieder mit an Bord genommen werden.
XV. Leistungsänderungen
Die Sicherheit der Teilnehmer und ein reibungsloser Ablauf des ausgeschriebenen Ausfluges sind für den örtlichen Veranstalter oberste Priorität. Deshalb behalten sich die lokalen Veranstalter ausdrücklich vor, einzelne Programmpunkte und -zeiten des Ausfluges auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Dazu zählt auch, Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten sowohl vor Ausflugsbeginn als auch während der Durchführung des Ausflugs auszuschließen, wenn deren Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gruppe gefährden könnte. Die örtlichen Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, solche Teilnehmer von dem Ausflug vor Antritt oder bei späterer Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne der physischen Anforderungen auszuschließen und zum Schiff auf deren Kosten zurückzubefördern.
Für die Durchführung der nur vermittelten Ausflüge kann seitens MSC keinerlei Haftung übernommen werden. Jedwede Leistungsstörung oder jeder Schaden und Verletzung ist ausschließlich mit Ihrem unmittelbaren Vertragspartner, dem örtlichen Veranstalter zu klären und bei diesem zu reklamieren. MSC lehnt ausdrücklich als Vermittler jede über eine fehlerhafte Vermittlung im Geschäftsbesorgungsverhältnis hinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund ab.
Für die Durchführung des Ausfluges ist ausschließlich ihr örtlicher Veranstalter als Vertragspartner verantwortlich. Seitens der örtlichen Veranstalter kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Ausflug wie ausgeschrieben durchgeführt wird, da kurzfristig auftretende Ereignisse die Sicherheit, die Durchführbarkeit oder die Qualität des Ausflugs beeinflussen können. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den Angaben zum Programmablauf einer Tour um Circa-Angaben handelt. In Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten, Feiertagen und saisonalen Besonderheiten sowie der Verkehrssituation im Zielgebiet können die Tourverläufe möglicherweise auch signifikant von der ursprünglichen Beschreibung abweichen, ohne dass dies zu Gewährleistungsansprüchen berechtigt.
XVI. Versicherungsschutz
Der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz der lokalen Veranstalter entspricht der örtlichen Gesetzgebung, deren Haftungsgrenzen möglicherweise von bekannten deutschen Standards erheblich abweichen. Wir empfehlen daher dringend von dem von unseren Partnerversicherungsgesellschaften angebotenen Reiseversicherungsschutz Gebrauch zu machen und dort ein Komplettschutzpaket zu buchen, um auch im Falle eines Unfalles bestmöglichst im Ausland geschützt zu sein. Die Angebote finden Sie in dem aktuellen MSC Katalog.
XVII. Für Ihre persönliche Sicherheit
Bitte lassen Sie Ihr persönliches Handgepäck nicht unbeaufsichtigt und auch nicht im Ausflugsbus zurück. Teurer Schmuck oder die wertvolle Armbanduhr sollte ebenso an Bord bleiben, wie eine wertvolle Kamera- oder Filmausrüstung entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises und den allgemeinen Beförderungsbedingungen. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise Ihrer örtlichen Reiseleitung und meiden Sie größere Menschenansammlungen oder Gedränge. ZU Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer eine kleinere Menge Bargeld mit sich führen.
XIII. Unbegleitete Jugendliche auf Ausflug
Je nach Alter gelten besondere Bedingungen: Bis zum 18. Geburtstag ist die Teilnahme ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen möglich, der von einem Erziehungsberechtigten benannt werden muss. Die Begleitung/Aufsicht kann nicht von MSC Mitarbeitern, dem örtlichen Reiseleiter oder sonstigen Ausflugsteilnehmern übernommen werden. Die örtlichen Veranstalter behalten sich das Recht vor, für einige Ausflüge ein abweichendes Mindestalter für die Teilnahme vorzuschreiben. Sollte dies der Fall sein, weisen wir in der Ausflugsbeschreibung gesondert darauf hin. Wir bitten Sie um Verständnis, das alle angegebenen Altersgrenzen verbindlich und Ausnahmen generell aus Sicherheitsgründen nicht möglich sind.
XIX. Anwendbares Recht
Ihr mit MSC Cruises abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag für die Buchung von Landausflügen unterliegt deutschem Recht. Für Ihre Landausflugsverträge mit den jeweils einzelnen lokalen Ausflugsveranstaltern gilt das anwendbare Recht, wie diese es in ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben, oder im Falle von nicht vorhandenen Regelungen das anwendbare Recht des Landes in dem der Ausflug durchgeführt wird.
Stand: Februar 2020
AGB für Online-Buchungen von Zusatzleistungen
Für alle vorab buchbaren Zusatzleistungen liegen folgende Geschäftsbedingungen zugrunde: Bitte lesen Sie sich diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Einige Services werden von MSC Cruises S.A. direkt durchgeführt, einige andere Dienstleistungen werden von dritten Lieferanten oder Konzessionären angeboten. Diese Bedingungen gelten für alle Online-Buchungen für Zusatzleistungen an Bord. Bei der Buchung von Zusatzleistungen, die von Dritten angeboten werden, schließen Sie rechtlich einen Vertrag mit MSC Cruises als Vermittler. Mit diesen Geschäftsbedingungen wird das Rechtsverhältnis im Rahmen des Vermittlungsvertrags näher definiert. Die vollständigen Geschäftsbedingungen in Detail erhalten Sie für diese Dienstleistungen auf Anfrage direkt an Bord.
I. Allgemeiner Lieferantenstatus und Haftung
Die Organisation und Durchführung der gebuchten Zusatzleistungen liegt allein in den Händen der jeweiligen Anbieter; er ist Ihr direkter Vertragspartner. MSC Cruises agiert in diesen Fällen nur als Vermittler, um die Buchung dieser Zusatzleistungen zu vereinfachen und um Ihnen ein Höchstmaß an Service bei der Auswahl und Buchung Ihrer gewünschten Artikel und Services online zu bieten und haftet daher nicht für die Durchführung, Lieferung oder Qualität der bestellten Produkte oder der Dienstleistung, soweit diese nicht direkt von MSC Cruises durchgeführt werden. Die Art und das Ausmaß der allgemeinen Haftung für Drittanbieter wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften der Lieferantenländer sowie am Ort der Durchführung der Dienstleistung festgelegt und kann daher stark variieren und unterscheidet sich deutlich von den üblichen deutschen Haftungsnormen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen dritten Auftragnehmern und Dienstleistern zusammen, die eine hohe Qualität der Produkt-und Serviceleistung nachweisen können und die entsprechende Haftung gewährleisten. Eine Liste der Drittunternehmen und Lieferanten und ihre jeweiligen Geschäftsbedingungen sind an der Gäste-Rezeption zu jeder Zeit an Bord erhältlich.
II. Allgemeine Informationen
Wenn Sie diese Art von angebotenen Zusatzleistungen online buchen möchten, informieren Sie sich bitte über Produktdetails und Servicedetails und lesen die Hinweise auf der Website sorgfältig durch. Bitte beachten Sie, dass MSC Cruises die größtmögliche Sorgfalt darauf verwendet hat, dass alle veröffentlichten Angebote und Preise für Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Veröffentlichung korrekt sind. MSC Cruises und alle dritten Auftragnehmer und Lieferanten behalten sich jedoch vor, Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren, sobald wir oder einer der Partner sich der fehlerhaften Ausschreibung bewusst ist. Dies betrifft sowohl die Preisausschreibung als auch die Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung. Darüber hinaus behält sich MSC Cruises sowie alle dritten Auftragnehmer oder Lieferanten das Recht vor, jederzeit Preise und Leistungen zu ändern, ohne vorherige Ankündigung. Wenn durch diese Korrektur – für den Fall, dass Sie eine solche betroffene Leistung gebucht haben - Ihre Erwartungen bezüglich des gebuchten Services nun nicht mehr erfüllt sind, erhalten Sie die volle Rückerstattung der bezahlten Dienstleistungen. Eine weitergehende Haftung wird aus der Änderung für Ihren speziellen Service-Vertrag mit MSC Cruises oder einem dritten Auftragnehmer oder Lieferanten abgelehnt. Vor der Abreise, erhalten Sie die detailliert alle Informationen bezüglich auf unserer Website beschriebenen Services und Angebote.
III. Online Buchung von Zusatzleistungen
Ihre gewünschten Zusatzleistungen können online vor der Abreise online gebucht werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Lagerkapazität für bestimmte Produkte oder die festgelegten Service-Zeiten für Dienstleistungen begrenzt sind, so dass es zum Zeitpunkt des Check in an Bord durchaus bereits zu Engpässen bei bestimmten Produkten und Services kommen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Lieblingsprodukt oder -service bereits vor der Abreise online über unsere Website zu buchen. Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungsprofile für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen; so kann es Alters-, Gewichts- oder Größenbeschränkungen oder besondere Anforderungen an die körperliche Fitness geben.
IV. Die Zahlung der Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich pro Person in EUR. Die Zahlung Ihrer Zusatzleistungen online ist sofort fällig und kann nur mit gültiger Kreditkarte erfolgen. Ihr Kauf garantiert und sichert Ihnen eine bestätigte Buchung für Ihre gebuchte Leistung. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Email mit Ihrer Zahlungsbestätigung für jede gebuchte Dienstleistung oder jedes Produkt. Wir gehen davon aus, dass Ihre E-Mail-Adresse bei der Buchung richtig angegeben ist und Sie das Risiko, das mit der Nutzung solcher Kommunikationsformen verbunden ist, kennen. Der Reiseanmelder ist für alle angemeldeten Personen direkter Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten für die mitangemeldeten Reiseteilnehmer.
V. Stornierung / Änderung der gebuchten Leistung
Stornierungen oder Änderungen Ihrer gebuchten Zusatzleistungen auf unserer Website können online oder im Service Center bis 2 Tage vor der Abreise kostenfrei durchgeführt werden. Stornierte Dienstleistungen/Produkte werden Ihrer Kreditkarte gutgeschrieben. Soweit Sie Ihre gebuchte Zusatzleistung (SPA / Spezialitätenrestaurant / Parken) nicht wie gebucht nutzen, ohne diese rechtzeitig zu stornieren, entstehen Stornokosten in Höhe von 95%.
VI. Gesundheitshinweise
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Sonderleistungen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität oder individuellen Beeinträchtigungen oder mit relevanten gesundheitlichen Problemen geeignet sind. Einige Zusatzleistungen erfordern ein Mindestmaß an Fitness. Einige Zusatzleistungen haben Gewichts- oder Größenbeschränkungen aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen. Sie werden über solche Beschränkungen in der Leistungsbeschreibung informiert. Vor allem, wenn Sie einen Rollstuhl benutzen, oder schwanger sind, sollten Sie vor der Buchung fragen, ob diese Art der Leistung für Sie geeignet ist. Bitte beachten Sie auch, dass Alkohol oder Drogen ebenso wie die Einnahme von Medikamenten bezogen auf Ihren aktuellen Gesundheitszustand, sowie Schwindel, Benommenheit, Durchblutungsstörungen, Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, Erkrankungen der Atemwege, Rücken- oder Nackenprobleme oder eine andere Erkrankung, eine kritische Situation verursachen kann, die ebenso wie körperliche Überbelastungen Ihre Teilnahme an der gebuchten Leistung gefährden kann. Mit der Buchung einer bestimmten Dienstleistung haben Sie Ihre körperliche und geistige Fitness soweit zu gewährleisten, dass die ausgeschriebenen Services nach dem Anforderungsprofil dieser Dienstleistung für Sie und andere Gäste gefahrlos durchgeführt werden können. Dies gilt auch für alle Ihre mitgebuchten Begleitpersonen.
VII. Leistungsänderungen und Haftung
Die Sicherheit aller Beteiligten und eine reibungslose Durchführung des beworbenen Services bzw. der Dienstleistung sind oberste Priorität für MSC Cruises, den dritten Auftragnehmer oder Lieferanten. Aus diesem Grund behalten diese sich das Recht vor, Leistungsbeschreibung und geplanten Zeitpunkt der zu erbringenden (Teil-)Dienstleistung ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dieses beinhaltet das Recht die Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten, vor Beginn der Dienstleistung oder des Services oder auch während der Durchführung auszuschließen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen Gäste gefährdet. Für die Umsetzung und Durchführung der Dienstleistungen und Services, die nicht von MSC Cruises ausgeführt werden, sondern durch den dritten Auftragnehmer oder Lieferanten ausgeführt werden, übernimmt MSC keine Haftung. Jeder Ausfall der Dienstleistung, jede Schlechtleistung oder Sachschäden oder Verletzungen der Person muss ausschließlich dem direkten Vertragspartner gemeldet werden und mit diesem geklärt werden. MSC übernimmt keine Haftung, mit Ausnahme von fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen von MSC auf der Grundlage des Vermittlungsvertrag, unabhängig aus welchem Rechtsgrund. Für Dienstleistungen, die von MSC Cruises S.A. durchgeführt werden, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises S.A., die Sie mit Ihrem Reisevertrag akzeptiert haben.
VIII. Geltendes Recht
Ihr Vermittler-Vertrag mit MSC Cruises über Ihre speziellen Dienst- und Zusatzleistungen unterliegt deutschem Recht. Für Ihren speziellen Service-Vertrag, abgeschlossen mit dem dritten Auftragnehmer bzw. Lieferant, ist das anwendbare Recht, dasjenige welches in den Geschäftsbedingungen des entsprechenden Vertragspartners festgelegt ist oder bei fehlenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners, das anwendbare Recht des Landes, in dem die Dienstleistung ausgeführt wird.
Stand: Februar 2020