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MSC Yacht Club | MSC Cruises
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 17. Juli 2025)

Liebe Kreuzfahrtgäste,

bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Pauschalreise-Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Die folgenden Hinweise und Bedingungen finden Anwendung für alle Buchungen und regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und MSC Cruises S.A. (nachfolgend abgekürzt „MSC“) in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – y BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die Reisebedingungen ergänzen und füllen diese aus. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Reisebedingungen entnehmen.
Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website, in Ihrem Reisebüro und in den Buchungssystemen, in denen unsere Reisen buchbar sind, das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beigefügt. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei (conditions of carriage), Richtlinien für Gäste (Guest Conduct Policy) und für Flugleistungen die Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Bedingungen stehen Ihnen im Reisebüro oder im Internetauftritt von MSC zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB für alle im Katalog bzw. Internetauftritt angebotenen Reisen ausschließlich MSC Cruises S.A., Eugene Pittard 16, 1206 Genf, mit der MSC Cruises GmbH, Garmischer Str. 7, 80339 München, als Zustellungsbevollmächtige für Deutschland, ist. Nach Maßgabe der Regelungen in diesen Reisebedingungen können rechtliche Erklärungen der MSC Cruises S.A. mittels der MSC Cruises GmbH gegenüber dem Kunden und vom Kunden gegenüber der MSC Cruises GmbH mit Rechtswirkung für die Firma MSC Cruises S.A. abgegeben werden.

 

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1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde MSC den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigt dabei die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung (Routenskizzen sind unverbindlich), die „Häufig gestellte Fragen“ im Reiseprospekt bzw. im Internetauftritt und die ergänzenden Informationen von MSC für die jeweilige Reise.

1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind von MSC nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von MSC hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


1.3. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von MSC herausgegeben werden, sind für MSC und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MSC gemacht wurden.


1.4. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt bei MSC oder auf dem Schiff bei einem Future Cruise Consultant oder über Reisebüros bzw. deren elektronische Buchungsplattformen erfolgen, die von MSC als deren Agenturen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.


1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.6. Der Pauschalreisevertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung von MSC zustande. MSC speichert den Vertragsinhalt / -text und sendet dem Kunden bzw. dem Reisebüro die Buchungsbestätigung als PDF-Anhang per E-Mail zu. Die Buchungsbestätigung wird nicht in Papierform (per Post) übermittelt. Diese Reisebedingungen kann der Kunde über den in der Buchungsbestätigung angegebenen Link, oder dem MSC Internetauftritt jederzeit einsehen. Bei elektronischen Buchungen, nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ kommt der Reisevertrag mit unmittelbarer Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm zustande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MSC an den Kunden vor, an das MSC zehn Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Pauschalreisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder stillschweigende, konkludente (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) Erklärung annimmt.


1.7 Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. 

2. Bezahlung/Sicherungsschein

2.1. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein gemäß §§ 651r,s BGB zur Absicherung der Kundengelder vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), mit dem MSC einen Absicherungsvertrag abgeschlossen hat. Der Sicherungsschein verbrieft dem Kunden einen direkten Anspruch gegen den Absicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von MSC. Die Kontaktdaten des DRSF sind auf dem Sicherungsschein angegeben. Nach Aushändigung des Sicherungsscheines ist vom Kunden eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, regulär 20%. Die Anzahlung für die MSC World Cruise beträgt 15%. Die Anzahlung muss auf dem in der MSC Buchungsbestätigung auf das von MSC bezeichnete Konto innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein, falls keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über MSC vermittelten Versicherung fällig.


2.2. Die Restzahlung muss, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, auf dem in der MSC Buchungsbestätigung angegebene Konto 30 Tage vor Reisebeginn gutgeschrieben sein. Bei der MSC World Cruise ist die Restzahlung 90 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage/bei World Cruise ab 90 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.


2.3. Die Zahlung des Reisepreises hat zudem zum in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an MSC Cruises S.A. zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung, Kreditkarte, PayPal Google Pay oder Klarna Sofortüberweisung erfolgen. Sofern nicht mit MSC ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Sollte sich auf der Buchungsbestätigung unter dem Punkt "Details" eine Group ID befinden, muss die Zahlung direkt an das vermittelnde Reisebüro erfolgen. Nach erfolgtem Zahlungsvorgang ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels grundsätzlich nicht mehr möglich. Das verwendete Zahlungsmittel wird aus zahlungstechnischen Gründen grundsätzlich auch für evtl. Erstattungen verwendet.


2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungstermine, obwohl MSC zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist MSC berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reisebeginn) erfolgt keine Mahnung, wenn die Zahlung des Reisepreises nicht zu dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fälligkeitstermin erfolgt ist.


2.5. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde seine Reisedokumente in elektronischer Form (e-docs) über seine Buchungsstelle bzw. direkt von MSC zugesandt.


2.6. Verlangt der Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich MSC das Recht vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zu erheben. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den geforderten Betrag falsch, doppelt oder sonst wie überzahlt hat und MSC eine Rücküberweisung des zu viel gezahlten Betrages vornehmen muss.


2.7. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (insbesondere Kinderermäßigungen), ist das Alter bei Reiseantritt.

3. Leistungsänderungen

3.1. Für Änderungen wesentlicher und erheblicher Reiseleistungen gilt:
a) Änderungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von MSC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich MSC ausdrücklich vor und sind gestattet, soweit diese Änderungen gem. § 651f Abs. 2 BGB unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
b) Aufgrund der langen Buchungs-Vorlaufzeit behält sich MSC ausdrücklich vor, bis sechs Monate vor Reiseantritt die Reise abzusagen, sofern aus sicherheitspolitischen, organisatorischen, oder betriebswirtschaftlichen Erwägungen (wie z.B. Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze) eine Umpositionierung des für die Reise und die Route geplanten Schiffes unvermeidbar wird.
c) MSC behält sich ebenfalls vor die Kreuzfahrt bis 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Anzahl der gebuchten Passagiere geringer ist als 50% der Passagierkapazität des betroffenen Schiffes.
d) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
e) MSC ist verpflichtet, den Kunden in all diesen Fällen auf einem dauerhaften Datenträger (etwa per Brief oder E-Mail) klar, verständlich, in hervorgehobener Weise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und vor Reisebeginn über eine solche Leistungsänderung gemäß § 651f Abs. 2 BGB zu unterrichten und in den Fällen des § 651g Abs. 1 Satz 3 BGB die Vertragsänderung anzubieten verbunden mit einer Frist zur Erklärung durch den Kunden von zehn Tagen. Der Kunde hat in einem solchen Fall mit Zugang der MSC Mitteilung mit der Vertragsänderung binnen zehn Tagen das Recht,
- eine von MSC angebotene Ersatzreise gleicher oder höherer Qualität anzunehmen. Ist die Ersatzreise von geringerer Qualität, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz,
- eine Alternativreise gemäß der tagesaktuellen Preise zu buchen. Im Falle einer Preisdifferenz zur ursprünglichen Buchung werden die Mehr- bzw. Minderkosten in Rechnung gestellt bzw. erstattet.
- Von der Reise zurückzutreten und Erstattung des gesamten Reisepreises zu verlangen.
Nach Ablauf der Frist ohne Mitteilung des Kunden, welche Variante er wählen möchte, gilt das Angebot der Vertragsänderung als angenommen. Über die Frist klärt MSC den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


3.2. Ist MSC aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb der Kontrolle von MSC liegen und die trotz gebotener Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, veranlasst, die Kreuzfahrt abzusagen, so steht dem Reisenden kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Reisende hat die Wahl:
- eine von MSC angebotene Ersatzreise gleicher oder höherer Qualität anzunehmen. Ist die Ersatzreise von geringerer Qualität, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz,
- eine Alternativreise gemäß der tagesaktuellen Preise zu buchen. Im Falle einer Preisdifferenz zur ursprünglichen Buchung werden die Mehr- bzw. Minderkosten in Rechnung gestellt bzw. erstattet.
- von der Reise zurückzutreten und Erstattung des gesamten Reisepreises zu verlangen.


3.3. Die von MSC angegebenen Kabinennummern sind unverbindlich. MSC behält sich das Recht vor, dem Reisenden eine andere Kabine innerhalb der gebuchten Kabinenkategorie zuzuweisen. Eine Änderung der Kabinennummer stellt keinen Reisemangel dar, sofern die zugewiesene Kabine der gebuchten oder einer höherwertigen Kategorie entspricht und keine wesentlichen Abweichungen aufweist.

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der deutschen Zustellungsbevollmächtigten MSC Cruises GmbH, Garmischer Str. 7, 80339 München zu erklären oder alternativ gegenüber der MSC Cruises S.A., Eugene Pittard 16, 1206 Genf. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden zu Beweiszwecken auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert MSC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MSC, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist, eine angemessene Rücktrittsgebühr, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. MSC hat bei der Berechnung der gesetzlich zulässigen pauschalierten Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert wie folgt berechnet:


FRÜHBUCHER- UND CLASSIC PREIS Kreuzfahrten mit einer Dauer unter 15 Tagen
Bis 60 Tage vor Reiseantritt20%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt30%
Bis 22 Tage vor Reiseantritt40%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt60%
Bis 2 Tage vor Reiseantritt80%
Bis 1 Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise95%

 


FRÜHBUCHER- UND CLASSIC PREIS Kreuzfahrten mit einer Dauer länger 15 Tagen
Bis 90 Tage vor Reiseantritt20%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt30%
Bis 22 Tage vor Reiseantritt40%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt60%
Bis 2 Tage vor Reiseantritt80%
Bis 1 Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise95%

 


MSC SPECIALS/LAST MINUTE UND SONDERTARIFE
Bis 60 Tage vor Reiseantritt30%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt35%
Bis 22 Tage vor Reiseantritt50%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt70%
Bis 2 Tage vor Reiseantritt90%
Bis 1 Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise95%

 


MSC YACHT CLUB
Bis 120 Tage vor Reiseantritt20%
Bis 90 Tage vor Reiseantritt25%
Bis 60 Tage vor Reiseantritt40%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt60%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt80%
Bis 14 Tage vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise95%

 


MSC WORLD CRUISE
Bis 90 Tage vor Reiseantritt15%
89 - 10 Tage vor Reiseantritt75%
9 - 0 Tage vor Reiseantritt95%

 

4.4. Für den Fall, dass eine Doppel-Kabine nach der Stornierung eines Gastes zur Einzelbenutzung verbleibt, wird der Gast, der die Kabine zur Einzelbenutzung belegt, aufgefordert, einen einmaligen Einzelkabinenzuschlag zu zahlen, der von MSC Cruises S.A. für jede Einzelkabinenbuchung berechnet wird. Sollte sich der verbleibende Einzelpassagier für die Stornierung der Buchung entscheiden, zahlt dieser alternativ die Stornierungsgebühren gemäß Klausel 4.3. zusätzlich zur ohnehin fälligen Versicherungsprämie. Teil(leistungs)-stornierungen bei Kabinenkategorien/Specials die ausschließlich zur Doppelbelegung ausgeschrieben sind, sind nicht möglich. Teil(leistungs)-stornierungen des An- und Abreisepaketes sind nicht möglich.

4.5. Bei Flug An-/Abreisen zu flexiblen Tarifen der Fluggesellschaften, die als Fremdleistung vermittelt werden, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100 % betragen können.

4.6. Bei Buchung von Linienflügen, die Bestandteil Ihres Reisevertrages geworden sind (Fly & Cruise), belastet Ihnen MSC 100% des Ticketpreises abzüglich ggfls. von der Fluggesellschaft erstatteter Steuern und Gebühren, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.

4.7. Prämien für über MSC vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.

4.8. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MSC nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

4.10. Abweichend von Ziffer 4.3. kann MSC keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

4.11. Reisekunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, soweit im Reisepreis nicht eingeschlossen, ausdrücklich empfohlen. 

5. Umbuchung, Ersatzperson, Namensänderung/Korrektur

5.1. Eine Änderung nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Unterkunft) wird von MSC gestattet (dies gilt nicht für die MSC World Cruise). Für den Fall eines Rücktritts von der umgebuchten Reise, fallen Stornogebühren nach Maßgabe der Ziffer 4 an, diese berechnen sich ab Umbuchungstag bis zum ursprünglichen Abfahrttermin. Wird die umgebuchte Reise nicht angetreten, werden die Nichtantrittsgebühren gemäß Ziffer 4 fällig. Die Umbuchung kann nur bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Abfahrtsdatum vorgenommen werden und das Abfahrtsdatum des neuen Urlaubspaketes muss in einer Zeitspanne von 90 Tagen nach dem ursprünglich gebuchten Abfahrttermin liegen. Eine Beschränkung auf das Fahrtgebiet oder die Reisezeit besteht nicht. Ein eventueller Mehrpreis ist vom Reisenden zu bezahlen, die mögliche Preisdifferenz zu Minderpreisen wird nicht erstattet. MSC erhebt bei Einhaltung der obigen Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das einmalige Umbuchungsentgelt:

 


BellaFantasticaAureaMSC Yacht Club
Bis 30 Tage vor Abreise€ 50,- EuroEinmalig kostenfrei, jede weitere € 50,-


Bei Reisen mit Flug-, Bahn- oder Busanreisepaketen und Hotelübernachtungen wird sich MSC im Rahmen der Umbuchungsanfrage bemühen, die entsprechenden Arrangements auf den Umbuchungswunsch anzupassen, hieraus resultierende Mehrkosten durch Stornierungen, zwischenzeitliche Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten trägt der Reisende.


5.2. Eine Umbuchung ist nicht möglich, wenn sich auf der Buchungsbestätigung unter dem Punkt "Details" eine Group ID befindet.


5.3. Umbuchungswünschen des Kunden ab 29 Tage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


5.4. Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Personenersetzung) wird ein Bearbeitungsentgelt von 50,- Euro pro Person und Vorgang berechnet. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung von Flugtickets, haben der Kunde und der Ersatzreisende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. Der Kunde wird hierüber vor der Ausführung der Änderung informiert.


5.5. Namensänderungen/-korrekturen sind bis sieben Tage vor Abreise zu folgenden Kosten möglich:

 


BellaFantasticaAureaMSC Yacht Club
Bis 7 Tage vor Abreise€ 50,- Euro€ 50,- Euro€ 50,- Euro€ 50,- Euro

 

Ab sechs Tage vor Abreise ist eine Namensänderung/-korrektur nur noch mit Rücktritt gemäß Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich.
Dies gilt nicht bei Änderungswünschen, die ohne oder mit nur geringfügigen Kosten durchführbar sind. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung oder erforderliche Neuausstellung von (Flug-) Tickets, hat der Kunde zu tragen, MSC berechnet hierfür zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Person. Der Kunde wird hierüber vor der Vornahme der Ausführung der Namensänderung/- korrektur informiert.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
MSC wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Reisefähigkeit, Reisen von Schwangeren und Reisende mit eingeschränkter Mobilität

7.1. MSC informiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und die jeweiligen Länder der einzelnen Zielhäfen gelten. Darüber hinaus ist MSC weder berechtigt, noch verpflichtet, Ratschläge, Empfehlungen oder Hinweise zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Risiken, Folgen oder Prophylaxe Maßnahmen zur Reiseteilnahme zu geben.


7.2. Es obliegt demnach ausschließlich dem Reisenden selbst, durch Einholung entsprechender Informationen, Inanspruchnahme geeigneter reisemedizinischer Beratung und durch ärztliche Untersuchung sicherzustellen, dass eine Teilnahme an der konkret gebuchten Reise unter Berücksichtigung der persönlichen Disposition und Verfassung des Reisenden für ihn ohne gesundheitliche Gefahren oder Beeinträchtigungen oder die Gefahr des Auftretens oder Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere eines bereits bestehenden Dauerleidens, möglich ist. Der Reisende sichert mit seiner Buchung die Erfüllung dieser Obliegenheiten zu.


7.3. Erkrankt ein Passagier während der Kreuzfahrt an einer ansteckenden Krankheit, so ist MSC berechtigt, gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen. Der Schiffsarzt/zuständige Security Offizier/Kapitän kann den Passagier gemäß den Protokollen der WHO und der Gesundheitsbehörden auffordern, für die Dauer der Ansteckung in seiner Kabine zu verbleiben.


7.4. MSC, der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörden in einem Hafen, sind berechtigt, dem Reisenden Fragen zur Reisefähigkeit und dem Auftreten von Infektionskrankheiten zu stellen, die der Reisende wahrheitsgemäß zu beantworten hat. Die Weigerung eines Reisenden, die Fragen zu beantworten, kann dazu führen, dass die Beförderung verweigert wird, ebenso, wie wenn der Reisende Symptome einer ansteckenden Krankheit angibt.


7.5. MSC ist vor Reiseantritt berechtigt vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt, wenn der Reisende aufgrund angemeldeter Parameter als nicht reisefähig erscheint.


7.6. Es obliegt dem Reisenden, sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente durch Mitführung ausreichender Vorräte (auch unter Berücksichtigung etwaiger Reiseverzögerungen und Gepäckverlust) durch eigene Mitnahme (beispielsweise im Handgepäck) und/oder Sicherstellung der Verfügbarkeit in den jeweiligen Zielländern gegeben ist. Zu den vertraglichen Verpflichtungen von MSC gehört weder die Überprüfung der Verfügbarkeit von Medikamenten in den Zielländern noch die Information des Kunden hierüber, noch eine entsprechende Bevorratung an Bord und zwar auch dann nicht, wenn nach der Leistungsausschreibung ein Schiffsarzt und/oder eine entsprechende Bordapotheke vorhanden sind.


7.7. Für Schwangere gilt:
• MSC verfügt an Bord der Kreuzfahrtschiffe nicht über Fachärzte für Geburtshilfe und Neonatologie. MSC kann daher keine Buchungen annehmen bzw. kann keine Schwangeren beherbergen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise mehr als 23 Wochen und 6 Tage schwanger sind. 
• Schwangeren Passagieren wird empfohlen, vor Reiseantritt ärztlichen Rat einzuholen. Wenn schwangere Passagiere zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft vor der Grenze von 23 Wochen und 6 Tagen eine Reise auf einem MSC Kreuzfahrtschiff planen, müssen sie ein ärztliches Attest eines Facharztes für Frauenheilkunde einholen, in dem eine intrauterine Schwangerschaft und die Reisefähigkeit an Bord des Schiffes unter Berücksichtigung der spezifischen Reiseroute und des durch Ultraschall bestätigten voraussichtlichen Entbindungstermins bestätigt wird. 
• MSC behält sich das Recht vor, die Einschiffung zu verweigern, wenn kein Dokument vorgelegt wird oder wenn der Schiffsarzt und/oder der Kapitän der Ansicht sind, dass während der Reise ein erhebliches Risiko für die Schwangere besteht.
• MSC behält sich ausdrücklich das Recht vor, schwangeren Passagieren, die offensichtlich über 23 Wochen und 6 Tage schwanger sind oder die das ärztliche Attest gemäß den vorstehenden Klauseln nicht vorlegen, die Einschiffung zu verweigern, und übernehmen keine Haftung für eine solche Verweigerung. 


7.8. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität gilt:
a) Es obliegt Reisenden mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschließlich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, MSC vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Hilfeleistungen entsprechend der EU VO 1177/209.
b) Wenn der Passagier aufgrund einer bestimmten Erkrankung, Behinderung oder eingeschränkten Mobilität persönliche Betreuung oder Überwachung benötigt, muss dies von Reisenden selbst organisiert werden. MSC ist nicht in der Lage, Kurzzeitpflege, persönliche Betreuung oder Beaufsichtigung oder irgendeine andere Form der Betreuung für physische und psychische Erkrankungen anzubieten. Entsprechende Hilfeleistungen seitens MSC, ihren Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Leistungsträgern oder Beauftragten, gehören nicht zum Umfang der vertraglichen Leistungen von MSC, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Flugreisen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie aus der EU VO 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) ergibt.
c) Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgröße (max. L:1270mm B:720mm H:1270mm) ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Die Türbreite von Standardkabinen kann begrenzt sein und die Zugänglichkeit für größere Rollstühle beeinträchtigen. Der Reisende wird gebeten, sich vor der Buchung bei MSC oder im Reisebüro über die exakten Maße der Kabinentür zu informieren. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. Eine generelle Eignung der Schiffe und aller ihrer Einrichtungen zur Benutzung und Begehung durch behinderte Reisende und Reisende mit eingeschränkter Mobilität ist vertraglich nicht geschuldet.


7.8. MSC behält sich – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften der EU VO 1177/2010 - das Recht vor, einem Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, der seinen in diesen Reisebedingungen festgelegten Obliegenheiten schuldhaft und ohne dass hierfür die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Informations- oder Obhutspflicht von MSC ursächlich geworden ist, nicht nachgekommen ist, die Buchung abzulehnen, die Einschiffung zu untersagen oder den Reisevertrag zu kündigen, soweit eine Teilnahme objektiv eine Gefährdung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des Reisenden selbst, von Mitreisenden, Schiffsbesatzung und Mitarbeitern oder für die sichere Durchführung der Reise selbst erwarten lässt. Dem abgelehnten Passagier steht es frei unter Beibringung aller für diese Entscheidung maßgeblich erscheinenden Unterlagen eine erneute Überprüfung durch den Mobilitätsbeauftragten der Reederei vornehmen zu lassen.


7.9. Reisende sind verpflichtet, bei jedweden auftretenden Erkrankungen, insbesondere bei Magen-Darmerkrankungen und Symptomen von Influenzaviren oder Covid 19 sofort den Schiffsarzt zu konsultieren und diesem gegenüber vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über sämtliche Umstände der Erkrankung zu machen. Sie sind verpflichtet, entsprechende Anweisungen von Schiffsärzten oder Gesundheitsbehörden, insbesondere auch zu Quarantäne- und Hygienemaßnahmen, zu befolgen. 

8. Minderjährige

8.1. Für Kreuzfahrten mit Abfahrthäfen in den USA oder der Karibik gilt:
Passagiere unter 21 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson von mindestens 21 Jahren zum Zeitpunkt der Einschiffung an Bord gehen, die in der gleichen Kabine oder in einer benachbarten Kabine reist. Die Begleitperson muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Verantwortung für die Passagiere unter 21 Jahren zu übernehmen.


8.2. Passagiere unter 18 Jahren müssen in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten reisen. Wenn ein Elternteil des reisenden Minderjährigen nicht mitreist, muss ein unterschriebenes Autorisierungsschreiben vom abwesenden Elternteil - in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes, in dem der Minderjährige wohnt - vorgelegt werden, das den Minderjährigen zur Reise berechtigt.


8.3. Wenn der Minderjährige mit Passagieren reist, die nicht seine Eltern oder Erziehungsberechtigte sind, benötigt MSC ein von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Dokument, das den Minderjährigen berechtigt, mit einer Begleitperson zu reisen.


8.4. Grundsätzlich dürfen sich minderjährige Personen nicht ohne die Anwesenheit eines Erwachsenen in einer Kabine aufhalten. Als "minderjährig" gilt, wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bei Reisen, die einen Hafen in den USA beinhalten) bzw. wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat (bei Kreuzfahrten, die keinen Hafen in den USA beinhalten).

Für minderjährige Gäste besteht die Möglichkeit, allein in einer Kabine zu verweilen, sofern:

• Die minderjährigen Gäste mit nur einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten reisen
• Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte bei der Buchung ausdrücklich beantragt, dass die Minderjährigen alleine in der Kabine verweilen dürfen
• Eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet wird 
• Die Zahl der mitreisenden Minderjährigen zwischen 2 und 4 liegt
• die Kabine entweder von einem Minderjährigen im Alter von mindestens 12 Jahren oder von zwei Minderjährigen belegt wird, wobei der älteste mindestens 12 Jahre und der jüngste mindestens acht Jahre alt sein muss 
• nicht mehr als zwei Minderjährige zusammen untergebracht werden

8.5. Auf den Schiffen MSC Lirica, Armonia, Sinfonia, Opera, Musica, Orchestra, Poesia, Magnifica, Fantasia, Splendida, Preziosa und Divina ist die getrennte Unterbringung von Eltern oder Erziehungsberechtigten und Minderjährigen nur in Kabinen mit Verbindungstür zulässig. Der Balkon der Kabine der Minderjährigen muss dabei verschlossen sein. 
Für alle weiteren Schiffe gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
• Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die minderjährigen Passagiere müssen in Kabinen mit Verbindungstür untergebracht werden. Der Balkon der Kabine des minderjährigen Passagiers muss verschlossen sein. Alternativ ist eine Unterbringung in benachbarten Innenkabinen möglich.
• Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen ein Armband erwerben, um während der Kreuzfahrt jederzeit Zugang zur Kabine des minderjährigen Passagiers zu haben.
Als "benachbarte Kabinen" gelten zwei Kabinen, von denen mindestens eine keinen Balkon hat, zwischen denen nicht mehr als drei Kabinen liegen, die zur gleichen Sammelstation und zum gleichen Korridor gehören. Als "verbundene Kabinen" gelten Kabinen, die durch eine Innentür verbunden sind.
Bei Reiserouten, die einen US-amerikanischen Hafen beinhalten, dürfen Gäste im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, deren Buchung einen Passagier von 21 Jahren oder älter beinhaltet, ohne die oben genannten Anforderungen allein in ihrer Kabine bleiben.


8.6. Kleinkinder unter zwei Jahren sind an Bord zugelassen, außer bei Kreuzfahrten von mehr als zehn Nächten, bei denen das Kind zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens zwei Jahre alt sein muss.

9. Besondere Bedürfnisse

9.1. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, diese bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord dem Schiffspersonal anzuzeigen.


9.2. MSC wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen bei der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Die Erbringung entsprechender Diät-Verpflegungsleistungen ist jedoch nur dann Bestandteil der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von MSC, wenn diesbezüglich eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt ist oder eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

10. Medizinische Versorgung an Bord und in den Zielländern

10.1. Die Information über die ambulante oder stationäre medizinische Versorgung, die Erreichbarkeit und den Standard medizinischer Einrichtungen sowie die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und die entsprechenden Kosten in den Zielländern sind, soweit diesbezüglich nicht zwingende gesetzliche Verpflichtungen bestehen, nicht von der vertraglichen Leistungspflicht von MSC umfasst.


10.2. In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Flaggenstaates des Schiffes gibt es an Bord einen qualifizierten Arzt und ein medizinisches Zentrum, das nur für Erste Hilfe und kleinere Erkrankungen ausgestattet ist.
Das medizinische Zentrum verfügt weder über die gleichen Ressourcen wie ein Krankenhaus an Land noch über Fachpersonal oder die Möglichkeit zur Erbringung fachärztlicher Leistungen.


10.3. Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von MSC. Der Schiffsarzt führt seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durch und unterliegt keinerlei Weisungen seitens MSC oder der Schiffsbesatzung. Der Reisepreis umfasst keinerlei Leistungen des Schiffsarztes; diese sind ausschließlich vom Reisenden selbst diesem gegenüber zu vergüten. MSC schuldet keine Informationen über die Möglichkeiten der Behandlung auf Krankenschein bzw. Kosten gesetzlicher Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen.


10.4. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von MSC. MSC haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes, für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlungen oder Hilfeleistungen oder für Behandlungsfehler.

11. Kündigung/Ablehnung von Buchungen aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. MSC behält sich das Recht vor, neue Buchungen abzulehnen oder Buchungen zu kündigen, die von oder im Namen ehemaliger Reisender vorgenommen wurden die auf einer vorherigen Kreuzfahrt
a) sich an Bord eines MSC Schiffes sicherheitsgefährdend verhalten haben,
b) die an Bord eines MSC Schiffes Vermögenswerte von MSC beschädigt oder gefährdet haben,
c) rückständige Zahlungen an MSC nicht geleistet haben,
d) wegen Betrugsversuchen, übler Nachrede,
e) wiederholtem Mangel an Liquidität aufgefallen sind.


11.2. MSC kann den Pauschalreisevertrag – auch bereits vor Reiseantritt – ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von MSC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Kunden eine Reise bzw. Weiterreise unmöglich macht, dieser also reiseunfähig ist, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Reisende oder für die Sicherheit des Schiffes darstellt. MSC ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringt oder dieses versucht. Weitere Kündigungsgründe für MSC sind das Konsumieren und/oder an Bord bringen von Drogen, Marihuana (auch medizinisches Marihuana), jede Art von Cannabisprodukten (psychoaktive Substanz) selbst wenn ärztlich verordnet und legal erworben, sowie das Begehen von Straftaten. MSC kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht hat oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC steht.


11.3. Kündigt MSC den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt, so behält MSC den Anspruch auf den Reisepreis; MSC muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige zusätzliche Kosten für die Rückreise hat der Kunde zu tragen.


11.4. An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der Reise auftretende Fälle gem. Ziffer 7.9.

12. Gewährleistung/Obliegenheiten des Kunden

12.1. Der Kunde ist gem. § 651o BGB verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige kann auf dem Schiff an der Rezeption oder gegenüber der deutschen Zustellbevollmächtigten MSC Cruises GmbH, Garmischer Str. 7, 80339 München, Tel. 089-203 043 801, EMail: reservierung@msccruises.de oder direkt gegenüber MSC Cruises S.A., Eugene Pittard 16, 1206 Genf erfolgen. Die Mängelanzeige kann auch gegenüber dem Reisevermittler oder dessen Reiseleitung erfolgen. Der Kunde hat zu beachten, dass bei Mängelanzeige an den Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an MSC zur zügigen Bearbeitung nicht gewährleistet ist. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.


12.2. Der Kunde kann Abhilfe gem. § 651 i Abs. Nr.1 BGB verlangen, falls sich während der Reise ein Mangel nach § 651i Abs.2 BGB einstellen sollte. Kann MSC dem Reisemangel nicht abhelfen, kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises gem. § 651m BGB, und/oder Schadensersatz gem. § 651n BGB verlangen.


12.3 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von MSC nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen MSC anzuerkennen.


12.4. Wird die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde die Pauschalreise nach der Maßgabe des § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, MSC erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn MSC oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MSC oder ihren Beauftragten verweigert wird, wenn sofortige Abhilfe notwendig ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


12.5. Bei Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck empfiehlt MSC dringend, Schäden oder Verspätungen bei der Auslieferung während einer Flugreise unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft am Flughafen mittels eines Property Irregularity Reports (P.I.R.) anzuzeigen. Die Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn der Schadensbericht nicht ausgefüllt wurde. Bei Gepäckschäden muss der Schadensbericht innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach der Auslieferung eingereicht werden. Andernfalls muss der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung des Gepäcks unverzüglich MSC oder dem örtlichen Vertreter von MSC gemeldet werden. Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen ebenfalls unmittelbar gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, an MSC oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so haben Sie die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt Ihrer Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für Sie aufbewahrt worden ist, haben Sie die Beschädigung zu melden, sobald es Ihnen wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen. Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr. Kabinengepäckschäden sind auf eine Höchsthaftungssumme von 2.250 Rechnungseinheiten (Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht pro Kunde und pro Reise umgerechnet) sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von MSC verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit MSC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung, die von einem Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität verwendet wird, hat MSC den Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenenfalls die Reparaturkosten zu ersetzen. (§§ 537 ff. HGB als faktische Umsetzung der EU VO 392/2009).


12.6. Der Kunde hat MSC zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen innerhalb der ihm von MSC mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

13. Haftung und Haftungsbeschränkung

13.1. Die vertragliche Haftung von MSC für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor,- neben,- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit MSC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Für alle gegen MSC gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.


13.2. Kommt MSC die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den hierfür jeweils anwendbaren besonderen internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (Seebeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des Protokolls hierzu von 2002 sowie dem IMO Vorbehalt und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie 392/2009 für Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden). 
Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die unter Punkt 11.1. genannten Regelungen zu einer geringeren Haftungsinanspruchnahme von MSC führen. In diesem Zusammenhang weist MSC auf die folgenden Punkte in Zusammenhang mit den Haftungsbestimmungen bei Seebeförderung hin:
a) Die Haftung von MSC für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer medizinischer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder Mitreisender den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung MSC zur Kenntnis bringt. Einer schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn beide Parteien den Schaden bereits gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt haben.
b) MSC haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung oder Wertsachen (z.B. Geld, wichtige Dokumente, Edelsteine, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Zahnersatz, Foto- und Filmkameras, Smartphones , Notebooks und Tablet-PC’s inklusive Zubehör etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder sonstige extreme Einwirkungen, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MSC zurückzuführen sind, es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt, z.B. im Rezeptionssafe deponiert.


13.3. MSC haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), sämtliche Fremdleistungen sind als solche eindeutig und erkennbar gekennzeichnet und somit nicht Bestandteil der von MSC zu erbringenden Reiseleistung im Rahmen des Reisevertrages.


13.4. MSC hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das ausschließlich von sorgfältig ausgesuchten, ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen) angeboten wird. MSC übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge, welche nicht von MSC organisiert, überwacht oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von örtlichen Veranstaltern, die unabhängig von MSC arbeiten, zur Verfügung gestellt. Veranstalter von Landausflügen planen diese in Abstimmung auf die Liegezeiten des Schiffes. Die Vermittlungstätigkeit solcher Fremdleistungen führt MSC als reinen Servicedienst für den Kunden durch, für Fehler bei der Vermittlung haftet MSC jedoch.


13.5. Eine Flugbeförderung, die als Teil einer Pauschalreise geschuldet wird, unterliegt den Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens von 1999, in der durch die Verordnung (EG) Nr.779/2002 geänderten Fassung.


13.6.MSC empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

14. Verjährung

14.1. Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden gemäß § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen.


14.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte (§ 651j BGB).

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

15.1. MSC informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, mitgeteilt.


15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist MSC verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MSC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1. MSC informiert seine Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. der Reise, vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen solcher Bestimmungen vor Reiseantritt über seine Internetseite www.msccruises.de. Dort wird dem Kunden auch der Zugriff auf geeignete Datenbanken zur Verfügung gestellt.
Der Kunde hat die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. 
Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier, das gilt auch für Kinder, muss einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass (ePass) auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens sechs Monate betragen muss.
Einzelheiten zu den verschiedenen Kreuzfahrtzielen siehe: 
https://www.msccruises.de/buchung-verwalten/vor-der-kreuzfahrt/reisedokumente-und-visa.


16.2. Diese Unterrichtung kann auch durch das vermittelnde Reisebüro, aufgrund deren eigener gesetzlicher Verpflichtung (§ 651v Abs.1 Satz 1 BGB), veranlasst werden.


16.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Abrufen der für ihn geeigneten Informationen bis zur Abreise, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen Bußgeldern, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn MSC bzw. der Reisevermittler nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


16.4. MSC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MSC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MSC eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


16.5. Eine Haftung von MSC ist ausgeschlossen, wenn die Einschiffung auf Grund einer Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Bestimmungen des europäischen Systems EES (Entry Exit System) verweigert wird. 

17. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde MSC zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dieses zur Vertragsdurchführung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Daten, sofern der Kunde dem zugestimmt hat, zu Zwecken der Marktforschung sowie zur Zusendung aktueller Informationen und Angebote verwendet. MSC wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. Der Kunde hat das Recht dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder die gegebene Zustimmung zu vorgenannten Nutzungszwecken jederzeit zu widerrufen. Hierzu wendet er sich per E-Mail an dpo@msccruises.com oder per Post an MSC Cruises GmbH, Datenschutzbeauftragter, Garmischer Str. 7, 80339 München. Näheres findet der Kunde in der MSC Datenschutzerklärung unter https://www.msccruises.de/de-de/Datenschutz.aspx

18. Information über Verbraucherstreitbeilegung

Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form.

19. Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung und Generalklausel

19.1. Für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen MSC und dem Kunden wird die ausschließliche Geltung deutschen Rechts vereinbart.


19.2. Klagen gegen MSC sind bei den für den Sitz der Zustellbevollmächtigten, MSC Cruises GmbH, in München örtlich und sachlich zuständigen Gerichten zu erheben, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder internationale Übereinkommen etwas anderes vorschreiben.


19.3. Für Klagen von MSC gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Zustellbevollmächtigten, der MSC Cruises GmbH, in München, Deutschland, vereinbart.


19.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.


Reiseveranstalter:
MSC Cruises S.A.
Avenue Eugene Pittard 16
1206 Genf (Schweiz)

Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland:
MSC Cruises GmbH
Garmischer Str. 7
80339 München
Tel: 089-203 043 801

Beratung und Buchung in Ihrem Reisebüro oder auf
www.msccruises.de

Stand: 17.07.2025



MSC Cruises und Formula 1® Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, die exklusiv für MSC Cruises und Formula 1®-Buchungen gelten.

Unsere AGBs für MSC Cruises und Formula 1® finden Sie hier.


Zusätzliche Informationen


AGB für landausflüge & zusatzleistungen

AGB für die Online-Buchungen von Landausflügen und Zusatzleistungen als.



AGB für Online- Buchungen von Landausflügen

Für Ihre Landausflüge sollen Ihnen die folgenden Bedingungen und Hinweise helfen, Ihre Landausflüge vorab zu organisieren und anschließend gut informiert zu genießen. Rechtlich schließen Sie einen Vertrag mit MSC Cruises S.A. (im folgenden „MSC Cruises“ oder „MSC“ genannt) über eine Geschäftsbesorgung. MSC hilft Ihnen bei der Buchung Ihrer Landausflüge. Mit diesen Ausflugsbedingungen möchten wir die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages näher regeln und Ihnen zugleich einen Überblick über die üblichen Bedingungen Ihrer lokalen Ausflugsveranstalter geben. Die detaillierten Geschäftsbedingungen der einzelnen Ausflugsveranstalter sind, soweit diese solche Bedingungen eingeführt haben, an Bord am Ausflugsschalter auf Anfrage jederzeit einsehbar.

I. Veranstalter der Landausflüge und Haftung
Das Ausflugsprogramm haben wir gemeinsam mit unseren renommierten Agenturen in den Zielgebieten für Sie sorgfältig zusammengestellt. Die Durchführung liegt jedoch ausschließlich in den Händen der örtlichen Agenturen, die als Veranstalter der Ausflüge Ihre alleinigen Vertragspartner sind. MSC Cruises ist lediglich Vermittler der Ausflüge, um Ihnen ein Höchstmaß an Service und Bequemlichkeit bei der Auswahl und der Buchung Ihres gewünschten Landprogrammes zu gewährleisten und haftet daher nicht für die Durchführung der vermittelten Ausflugsbuchung. Art und Umfang der Haftplicht- und Unfallversicherung der lokalen Agenturen entsprechen der jeweiligen Gesetzgebung vor Ort und können daher stark variieren und auch erheblich von üblichen deutschen Versicherungsstandards abweichen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen örtlichen Veranstaltern zusammen, die einen hochwertigen Versicherungsschutz nachweisen können. Eine Liste der Ausflugsveranstalter sowie deren jeweilige Geschäftsbedingungen sind an Bord am Ausflugsschalter jederzeit einsehbar. 

II. Allgemeines
Wenn Sie sich an Bord auf die jeweiligen Häfen einstimmen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Informationsfilme, Hafeninfos in besonderen Informationsveranstaltungen und ein TV Kanal mit Präsentation des Ausflugsprogrammes sowie Aushänge und Ausflugspräsentationen unserer MSC Ausflugsbetreuer. Vor Reisebeginn finden Sie das gesamte Ausflugsprogramm ausführlich beschrieben hier auf unserer Website.   

III. Buchung der Ausflüge

Ihre gewünschten Ausflüge können Sie bis kurz vor Reisebeginn auf buchen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmerzahl auf vielen Ausflügen limitiert ist und für die Buchung an Bord dann gegebenenfalls keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Lieblingsausflüge schon vor Reisebeginn online zu buchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anforderungsprofile der jeweiligen Tour im Hinblick auf Fußweg- und Wanderweglängen, Alters-,Gewichts- oder Größenbeschränkungen oder eine bestimmte körperliche Fitness. Für einige Ausflüge verlangen die örtlichen Veranstalter die Unterzeichnung eines speziellen Haftungsformulars( z.B. bei Tauch- und Schnorchelausflüge, Zipline Touren oder Fahrten mit einem ATV).  

IV. Zahlung der Ausflüge
Alle Preise sind in Euro angegeben. Für die Bezahlung der online gebuchten Landausflüge können wir ausschließlich gültige Kreditkarten akzeptieren, der gesamte Betrag ist sofort fällig. Der Kauf gewährleistet eine verbindliche Reservierung Ihres gebuchten Ausflugs. Sie erhalten über Ihre gebuchten Landausflüge eine gesonderte Bestätigung Ihrer Buchung nebst Zahlungsnachweis per E-Mail. Wir gehen dabei davon aus, dass die E-Mail Adresse, die Sie uns bei der Buchung angegeben haben, korrekt ist und Sie sich über die Risiken der Nutzung dieser Kommunikationsform für Ihre Verträge bewusst sind. Die Tickets werden Ihnen dann auf Ihre Kabine zugestellt. An Bord gebuchte Ausflüge werden immer über Ihr Bordkonto abgerechnet. Der Reiseanmelder ist für alle angemeldeten Personen direkter Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten für die mitangemeldeten Reiseteilnehmer.

V. Rücktritt/Umbuchung von Ausflügen
Stornierungen oder Umbuchungen können online, über das Service Center oder an Bord vorgenommen werden. Die Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Landausflüge kann bis 2 Tage vor Abreise kostenfrei über die Webseite oder das Service Center vorgenommen werden. In diesem Fall werden stornierte Leistungen der bei Buchung hinterlegten Kreditkarte gutgeschrieben. Stornierungen oder Umbuchungen an Bord sind bis 48h vor Beginn des Ausfluges kostenfrei möglich. Ausgenommen sind Ausflüge mit Flügen, Zügen, Sonderevents, Landausflüge mit Hotelübernachtung und private Arrangements. Bitte berücksichtigen Sie, dass an Bord stornierte Leistungen ausschließlich über das Bordkonto gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob der Ausflug im Vorwege über die Website oder das Service Center gebucht wurde.  

VI. Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen
Bei einigen Ausflügen ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl Voraussetzung, dies gilt insbesondere bei Ausflugsprogrammen die in speziellen Sprachen durchgeführt werden. MSC Cruises als Vermittler und die verantwortliche Ausflugsagentur als Ihr Vertragspartner behalten sich daher das Recht vor, einen Ausflug bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Wir werden Sie darüber frühzeitig informieren so dass Sie die Möglichkeit haben andere alternativ angebotene Ausflüge zu wählen. Sollten Sie keine Alternative aus unserem umfangreichen Ausflugsangebot finden, schreiben wir Ihnen den Rückerstattungsbetrag unverzüglich gut. Bei Preisdifferenzen zu einem alternativ gewählten Ausflug erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz bzw. belasten Ihr Bordkonto mit dem Mehrpreis. Bei fast allen Ausflügen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihre Anmeldung nicht mehr annehmen können, sollten bestimmte Ausflüge ausgebucht sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend die Vorausbuchung Ihrer gewünschten Lieblingsausflüge. Ansonsten beraten wir Sie gerne hinsichtlich Alternativen.

VII. Kinderermäßigung
Kinder unter zwei Jahren können kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr und auf Verantwortung der Eltern und Erziehungsbeauftragten. Im Alter von 2 bis 11 Jahren gibt es bei fast allen Ausflügen Kinderermäßigungen. Auf bestimmten Ausflügen ist jedoch ein Mindestalter aus sicherheitsrelevanten Gründen vorgeschrieben, so dass Kinder und Jugendliche nicht oder erst ab einem bestimmten Alter an diesen Ausflügen teilnehmen dürfen. Hinweise hierauf finden Sie in der ausführlichen Tourbeschreibung.  

VIII. Leistungen
Alle Beförderungsleistungen, Besichtigungen, Führungen und Eintrittsgelder sind bei allen Ausflügen im Preis enthalten, sofern dies vom örtlichen Veranstalter nicht anders im Programm ausgeschrieben ist. Die Verpflegung mit Getränken und/oder Speisen wird – sofern vorgesehen – vom örtlichen Veranstalter im Programm ausgewiesen. Bei Mahlzeiten bitten wir zu berücksichtigen, dass diese oft nach örtlichen Gegebenheiten ausgesucht werden und daher häufig regionale Küche und Spezialitäten repräsentieren. So lernen Sie zugleich Land und Leute authentisch kennen. Bitte beachten Sie, dass die Qualität und Auswahl an Speisen und Getränken von dem bekannten Standard und Angebot an Bord abweichen kann.

IX. Beachtung lokaler Gepflogenheiten und Vorschriften
Unsere Ausflugsprogramme bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten einen fremden Kulturkreis hautnah zu erleben. In einigen Ländern ist es üblich, im Rahmen organisierter Ausflüge lokale Märkte oder kunsthandwerkliche Bazare und Läden zu besuchen, dies gehört zum Kennenlernen ebenso dazu wie die Möglichkeit mit Hilfe Ihres Reiseleiters Souvenirs zu erwerben. Bitte begegnen Sie den Menschen vor Ort unvoreingenommen und respektieren Sie bitte die jeweiligen Sitten und Gebräuche. Dies gilt insbesondere für eine der Religion und dem kulturellen Erwartungshorizont des Gastlandes angemessene Bekleidung.

X. Reiseleitung und sorgfältige Auswahl der Transportmittel
Der örtliche Veranstalter bemüht sich bei allen Ausflügen mit entsprechender deutschsprachiger Durchführung um geeignete lokale deutschsprachige Reiseleiter, die jedoch in manchen Zielgebieten gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Ihre Erwartungshaltung an die Beherrschung der deutschen Sprache sollte insoweit die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. In diesem Fall werden die Ausflüge nach Möglichkeit zusätzlich von MSC Reisebegleitern mitgeführt. Die Beförderung und die gewählten Busse und anderweitigen Transportmittel und Fahrzeuge entsprechen dem jeweiligen Landesstandard. Die örtlichen Veranstalter sorgen dafür, dass Sie es so angenehm wie möglich haben. Ihre örtlichen Reiseleiter freuen sich natürlich immer über Ihr Lob und Ihre Anregungen – und, wenn Sie mit der Leistung besonders zufrieden waren, auch über Trinkgeld.

XI. Klima und Kleidung
Zum Klima vor Ort informieren Sie sich bitte in unseren Hinweisen zum jeweiligen Hafen sowie in den Ausflugsbeschreibungen und beachten bitte den Wetterbericht in Ihrer Bordzeitung. Eine Jacke oder einen Pullover sollten Sie auf jeden Fall im Gepäck haben, da gerade auch in warmen Gegenden Busse und Gebäude oft klimatisiert sind. Tragen Sie festes und bequemes Schuhwerk mit einer rutschfesten Sohle für Wanderungen, Stadterkundungen und die Besichtigung von Ausgrabungsstätten. Beachten Sie unbedingt die individuellen Kleidungshinweise in den jeweiligen Ausflugsbeschreibungen. Sonnencreme, Sonnenbrille und gegebenenfalls eine Kopfbedeckung gehören ebenso wie Wasser oder andere Getränke zu Ihrer persönlichen Standard Ausflugsausrüstung. So Sie tagsüber Medikamente benötigen, vergessen Sie diese nicht auf Ihrer Kabine.

XII. Gesundheitshinweise
Für die Ausflugsziele gelten die generellen Gesundheitshinweise und -empfehlungen aus dem aktuellen MSC Katalog. Seien Sie besonders vorsichtig bei Eiswürfeln, Trinkwasser, wärmeempfindlichen Speisen und beim Baden in unbekannten Gewässern, im Meer ebenso wie in Binnengewässern. Wenn Sie an einem Ausflug mit Wassernähe und Bademöglichkeiten teilnehmen, sollten Sie es vermeiden, Alkohol und eine vollständige Mahlzeit einzunehmen. Wo Schwimmwesten oder ähnliche Auftriebshilfen für eine Aktivität als Vorsichtsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden, müssen sie jederzeit getragen werden. Seien Sie sich bewusst, dass das Meer unvorhersehbar ist. Rettungsschwimmer sind nicht immer anwesend, und es kann Strände oder Badebereiche geben, bei denen keine Flagge oder ein anderes System anzeigt, ob es sicher ist, ins Wasser zu gehen oder nicht. Darüber hinaus sind diverse Ausflugs-Aktivitäten am Strand nicht beaufsichtigt oder begleitet; achten Sie also selber darauf, dass Sie sich während des Strandaufenthaltes in sicheren Bereichen aufhalten. Kinder müssen immer von Ihnen selber beaufsichtigt werden, wenn Sie auf Ausflügen unterwegs sind, insbesondere dort wo Wasser in der Nähe ist.

XIII. Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Ausflüge für Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit oder individuellen Beeinträchtigungen geeignet sind. Manche Touren erfordern ein Mindestmaß an Kondition oder Sportlichkeit. Einige Ausflüge haben aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen Gewichts- bzw. Größenbeschränkungen. Hierauf werden Sie in den einzelnen Ausflugsbeschreibungen hingewiesen. Besonders, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, nicht gut zu Fuß oder schwanger sind, sollten Sie sich nicht zu viel zumuten. Unsere Ausflugsberater an Bord beraten Sie gern individuell, welche Ausflüge für Sie geeignet sind. Vor allem Rollstuhlfahrer sollten eine Begleitperson dabeihaben, da die Reiseleiter der örtlichen Veranstalter während der Ausflüge keine Hilfestellung gewährleisten können. Auf jeder Reise findet für Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen eine gezielte Beratung zu den geeigneten Ausflugsprogrammen statt.

Bitte beachten Sie auch das Alkohol- oder Drogenkonsum sowie die Einnahme von Medikamenten, die zu Schwindel, Kreislaufstörungen, Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens führen können, Ihre Teilnahme an den gebuchten Ausflügen gefährden kann. Bitte beachten Sie, dass während des Ausfluges unter Umständen kein unmittelbarer Zugang zu medizinischer Hilfe gewährleistet werden kann, welches zu einer gesundheitsgefährdenden Situation für Sie führen kann. Mit der Buchung eines Ausfluges garantieren Sie dem örtlichen Veranstalter ihre körperliche und geistige Fitness an der ausgeschriebenen Tour entsprechend des Anforderungsprofils.

XIV. Die Umwelt schonen
MSC setzt sich maßgeblich für den Umwelt- und Artenschutz in den angefahrenen Zielgebieten ein. Der Souvenir-Kauf von Korallen, Muscheln, ausgestopften Tieren, Schildkrötenpanzern und Artikeln aus Schlangenhaut oder sonstigen geschützten Tierarten bringt Sie in rechtliche Schwierigkeiten. Die Ein- und Ausfuhr solcher Souvenirs und Produkte ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen verboten. Bei der Ausreise riskieren Sie die Beschlagnahme und hohe Geldstrafen. Abfälle gehören in Müllbehälter bzw. sollten wieder mit an Bord genommen werden.

XV. Leistungsänderungen
Die Sicherheit der Teilnehmer und ein reibungsloser Ablauf des ausgeschriebenen Ausfluges sind für den örtlichen Veranstalter oberste Priorität. Deshalb behalten sich die lokalen Veranstalter ausdrücklich vor, einzelne Programmpunkte und -zeiten des Ausfluges auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Dazu zählt auch, Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten sowohl vor Ausflugsbeginn als auch während der Durchführung des Ausflugs auszuschließen, wenn deren Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gruppe gefährden könnte. Die örtlichen Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, solche Teilnehmer von dem Ausflug vor Antritt oder bei späterer Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne der physischen Anforderungen auszuschließen und zum Schiff auf deren Kosten zurückzubefördern.

Für die Durchführung der nur vermittelten Ausflüge kann seitens MSC keinerlei Haftung übernommen werden. Jedwede Leistungsstörung oder jeder Schaden und Verletzung ist ausschließlich mit Ihrem unmittelbaren Vertragspartner, dem örtlichen Veranstalter zu klären und bei diesem zu reklamieren. MSC lehnt ausdrücklich als Vermittler jede über eine fehlerhafte Vermittlung im Geschäftsbesorgungsverhältnis hinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund ab.

Für die Durchführung des Ausfluges ist ausschließlich ihr örtlicher Veranstalter als Vertragspartner verantwortlich. Seitens der örtlichen Veranstalter kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Ausflug wie ausgeschrieben durchgeführt wird, da kurzfristig auftretende Ereignisse die Sicherheit, die Durchführbarkeit oder die Qualität des Ausflugs beeinflussen können. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den Angaben zum Programmablauf einer Tour um Circa-Angaben handelt. In Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten, Feiertagen und saisonalen Besonderheiten sowie der Verkehrssituation im Zielgebiet können die Tourverläufe möglicherweise auch signifikant von der ursprünglichen Beschreibung abweichen, ohne dass dies zu Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

XVI. Versicherungsschutz
Der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz der lokalen Veranstalter entspricht der örtlichen Gesetzgebung, deren Haftungsgrenzen möglicherweise von bekannten deutschen Standards erheblich abweichen. Wir empfehlen daher dringend von dem von unseren Partnerversicherungsgesellschaften angebotenen Reiseversicherungsschutz Gebrauch zu machen und dort ein Komplettschutzpaket zu buchen, um auch im Falle eines Unfalles bestmöglichst im Ausland geschützt zu sein. Die Angebote finden Sie in dem aktuellen MSC Katalog.

XVII. Für Ihre persönliche Sicherheit

Bitte lassen Sie Ihr persönliches Handgepäck nicht unbeaufsichtigt und auch nicht im Ausflugsbus zurück. Teurer Schmuck oder die wertvolle Armbanduhr sollte ebenso an Bord bleiben, wie eine wertvolle Kamera- oder Filmausrüstung entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises und den allgemeinen Beförderungsbedingungen. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise Ihrer örtlichen Reiseleitung und meiden Sie größere Menschenansammlungen oder Gedränge. ZU Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer eine kleinere Menge Bargeld mit sich führen.

XIII. Unbegleitete Jugendliche auf Ausflug
Je nach Alter gelten besondere Bedingungen: Bis zum 18. Geburtstag ist die Teilnahme ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen möglich, der von einem Erziehungsberechtigten benannt werden muss. Die Begleitung/Aufsicht kann nicht von MSC Mitarbeitern, dem örtlichen Reiseleiter oder sonstigen Ausflugsteilnehmern übernommen werden. Die örtlichen Veranstalter behalten sich das Recht vor, für einige Ausflüge ein abweichendes Mindestalter für die Teilnahme vorzuschreiben. Sollte dies der Fall sein, weisen wir in der Ausflugsbeschreibung gesondert darauf hin. Wir bitten Sie um Verständnis, das alle angegebenen Altersgrenzen verbindlich und Ausnahmen generell aus Sicherheitsgründen nicht möglich sind.

XIX. Anwendbares Recht
Ihr mit MSC Cruises abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag für die Buchung von Landausflügen unterliegt deutschem Recht. Für Ihre Landausflugsverträge mit den jeweils einzelnen lokalen Ausflugsveranstaltern gilt das anwendbare Recht, wie diese es in ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben, oder im Falle von nicht vorhandenen Regelungen das anwendbare Recht des Landes in dem der Ausflug durchgeführt wird.

Stand: Februar 2020

AGB für Online-Buchungen von Zusatzleistungen

Für alle vorab buchbaren Zusatzleistungen liegen folgende Geschäftsbedingungen zugrunde: Bitte lesen Sie sich diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Einige Services werden von MSC Cruises S.A. direkt durchgeführt, einige andere Dienstleistungen werden von dritten Lieferanten oder Konzessionären angeboten. Diese Bedingungen gelten für alle Online-Buchungen für Zusatzleistungen an Bord. Bei der Buchung von Zusatzleistungen, die von Dritten angeboten werden, schließen Sie rechtlich einen Vertrag mit MSC Cruises als Vermittler. Mit diesen Geschäftsbedingungen wird das Rechtsverhältnis im Rahmen des Vermittlungsvertrags näher definiert. Die vollständigen Geschäftsbedingungen in Detail erhalten Sie für diese Dienstleistungen auf Anfrage direkt an Bord.

I. Allgemeiner Lieferantenstatus und Haftung
Die Organisation und Durchführung der gebuchten Zusatzleistungen liegt allein in den Händen der jeweiligen Anbieter; er ist Ihr direkter Vertragspartner. MSC Cruises agiert in diesen Fällen nur als Vermittler, um die Buchung dieser Zusatzleistungen zu vereinfachen und um Ihnen ein Höchstmaß an Service bei der Auswahl und Buchung Ihrer gewünschten Artikel und Services online zu bieten und haftet daher nicht für die Durchführung, Lieferung oder Qualität der bestellten Produkte oder der Dienstleistung, soweit diese nicht direkt von MSC Cruises durchgeführt werden. Die Art und das Ausmaß der allgemeinen Haftung für Drittanbieter wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften der Lieferantenländer sowie am Ort der Durchführung der Dienstleistung festgelegt und kann daher stark variieren und unterscheidet sich deutlich von den üblichen deutschen Haftungsnormen. MSC Cruises arbeitet nur mit solchen dritten Auftragnehmern und Dienstleistern zusammen, die eine hohe Qualität der Produkt-und Serviceleistung nachweisen können und die entsprechende Haftung gewährleisten. Eine Liste der Drittunternehmen und Lieferanten und ihre jeweiligen Geschäftsbedingungen sind an der Gäste-Rezeption zu jeder Zeit an Bord erhältlich.  

II. Allgemeine Informationen

Wenn Sie diese Art von angebotenen Zusatzleistungen online buchen möchten, informieren Sie sich bitte über Produktdetails und Servicedetails und lesen die Hinweise auf der Website sorgfältig durch. Bitte beachten Sie, dass MSC Cruises die größtmögliche Sorgfalt darauf verwendet hat, dass alle veröffentlichten Angebote und Preise für Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Veröffentlichung korrekt sind. MSC Cruises und alle dritten Auftragnehmer und Lieferanten behalten sich jedoch vor, Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren, sobald wir oder einer der Partner sich der fehlerhaften Ausschreibung bewusst ist. Dies betrifft sowohl die Preisausschreibung als auch die Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung. Darüber hinaus behält sich MSC Cruises sowie alle dritten Auftragnehmer oder Lieferanten das Recht vor, jederzeit Preise und Leistungen zu ändern, ohne vorherige Ankündigung. Wenn durch diese Korrektur – für den Fall, dass Sie eine solche betroffene Leistung gebucht haben - Ihre Erwartungen bezüglich des gebuchten Services nun nicht mehr erfüllt sind, erhalten Sie die volle Rückerstattung der bezahlten Dienstleistungen. Eine weitergehende Haftung wird aus der Änderung für Ihren speziellen Service-Vertrag mit MSC Cruises oder einem dritten Auftragnehmer oder Lieferanten abgelehnt. Vor der Abreise, erhalten Sie die detailliert alle Informationen bezüglich auf unserer Website beschriebenen Services und Angebote.

III. Online Buchung von Zusatzleistungen
Ihre gewünschten Zusatzleistungen können online vor der Abreise online gebucht werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Lagerkapazität für bestimmte Produkte oder die festgelegten Service-Zeiten für Dienstleistungen begrenzt sind, so dass es zum Zeitpunkt des Check in an Bord durchaus bereits zu Engpässen bei bestimmten Produkten und Services kommen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Lieblingsprodukt oder -service bereits vor der Abreise online über unsere Website zu buchen. Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungsprofile für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen; so kann es Alters-, Gewichts- oder Größenbeschränkungen oder besondere Anforderungen an die körperliche Fitness geben.  

IV. Die Zahlung der Zusatzleistungen

Alle Preise verstehen sich pro Person in EUR. Die Zahlung Ihrer Zusatzleistungen online ist sofort fällig und kann nur mit gültiger Kreditkarte erfolgen. Ihr Kauf garantiert und sichert Ihnen eine bestätigte Buchung für Ihre gebuchte Leistung. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Email mit Ihrer Zahlungsbestätigung für jede gebuchte Dienstleistung oder jedes Produkt. Wir gehen davon aus, dass Ihre E-Mail-Adresse bei der Buchung richtig angegeben ist und Sie das Risiko, das mit der Nutzung solcher Kommunikationsformen verbunden ist, kennen. Der Reiseanmelder ist für alle angemeldeten Personen direkter Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten für die mitangemeldeten Reiseteilnehmer.

V. Stornierung / Änderung der gebuchten Leistung
Stornierungen oder Änderungen Ihrer gebuchten Zusatzleistungen auf unserer Website können online oder im Service Center bis 2 Tage vor der Abreise kostenfrei durchgeführt werden. Stornierte Dienstleistungen/Produkte werden Ihrer Kreditkarte gutgeschrieben. Soweit Sie Ihre gebuchte Zusatzleistung (SPA / Spezialitätenrestaurant / Parken) nicht wie gebucht nutzen, ohne diese rechtzeitig zu stornieren, entstehen Stornokosten in Höhe von 95%.  

VI. Gesundheitshinweise
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Sonderleistungen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität oder individuellen Beeinträchtigungen oder mit relevanten gesundheitlichen Problemen geeignet sind. Einige Zusatzleistungen erfordern ein Mindestmaß an Fitness. Einige Zusatzleistungen haben Gewichts- oder Größenbeschränkungen aufgrund der örtlichen Sicherheitsbestimmungen. Sie werden über solche Beschränkungen in der Leistungsbeschreibung informiert. Vor allem, wenn Sie einen Rollstuhl benutzen, oder schwanger sind, sollten Sie vor der Buchung fragen, ob diese Art der Leistung für Sie geeignet ist. Bitte beachten Sie auch, dass Alkohol oder Drogen ebenso wie die Einnahme von Medikamenten bezogen auf Ihren aktuellen Gesundheitszustand, sowie Schwindel, Benommenheit, Durchblutungsstörungen, Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, Erkrankungen der Atemwege, Rücken- oder Nackenprobleme oder eine andere Erkrankung, eine kritische Situation verursachen kann, die ebenso wie körperliche Überbelastungen Ihre Teilnahme an der gebuchten Leistung gefährden kann. Mit der Buchung einer bestimmten Dienstleistung haben Sie Ihre körperliche und geistige Fitness soweit zu gewährleisten, dass die ausgeschriebenen Services nach dem Anforderungsprofil dieser Dienstleistung für Sie und andere Gäste gefahrlos durchgeführt werden können. Dies gilt auch für alle Ihre mitgebuchten Begleitpersonen.  

VII. Leistungsänderungen und Haftung
Die Sicherheit aller Beteiligten und eine reibungslose Durchführung des beworbenen Services bzw. der Dienstleistung sind oberste Priorität für MSC Cruises, den dritten Auftragnehmer oder Lieferanten. Aus diesem Grund behalten diese sich das Recht vor, Leistungsbeschreibung und geplanten Zeitpunkt der zu erbringenden (Teil-)Dienstleistung ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dieses beinhaltet das Recht die Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten, vor Beginn der Dienstleistung oder des Services oder auch während der Durchführung auszuschließen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen Gäste gefährdet. Für die Umsetzung und Durchführung der Dienstleistungen und Services, die nicht von MSC Cruises ausgeführt werden, sondern durch den dritten Auftragnehmer oder Lieferanten ausgeführt werden, übernimmt MSC keine Haftung. Jeder Ausfall der Dienstleistung, jede Schlechtleistung oder Sachschäden oder Verletzungen der Person muss ausschließlich dem direkten Vertragspartner gemeldet werden und mit diesem geklärt werden. MSC übernimmt keine Haftung, mit Ausnahme von fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen von MSC auf der Grundlage des Vermittlungsvertrag, unabhängig aus welchem Rechtsgrund. Für Dienstleistungen, die von MSC Cruises S.A. durchgeführt werden, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSC Cruises S.A., die Sie mit Ihrem Reisevertrag akzeptiert haben.  

VIII. Geltendes Recht
Ihr Vermittler-Vertrag mit MSC Cruises über Ihre speziellen Dienst- und Zusatzleistungen unterliegt deutschem Recht. Für Ihren speziellen Service-Vertrag, abgeschlossen mit dem dritten Auftragnehmer bzw. Lieferant, ist das anwendbare Recht, dasjenige welches in den Geschäftsbedingungen des entsprechenden Vertragspartners festgelegt ist oder bei fehlenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners, das anwendbare Recht des Landes, in dem die Dienstleistung ausgeführt wird.

Stand: Februar 2020



Bedingungen für Bordservices


Getränkepakete

Getränkepaket Easy

Pakete werden pro Kreuzfahrt verkauft und nicht pro Tag oder auf anderer Basis. Die Preisgestaltung gilt für jeden Tag der Kreuzfahrt, außer am Ausschiffungstag. Nach Aktivierung an Bord können die Pakete nicht gekündigt oder erstattet werden.

Pakete müssen von allen Gästen derselben Kabine gebucht werden. Dies schließt Minderjährige ein, für die das „Getränkepaket für Kinder gebucht werden muss. Für Kleinkinder unter drei Jahren besteht keine Verpflichtung zur Buchung eines Getränkepakets.

Die folgenden Ausschlüsse gelten für dieses Getränkepaket: Tabakwaren, Souvenirgläser, Eiscreme-Menü, Einzelhandelsartikel, Minibar, Zimmerservice und Sonderaktionen. Weitere Bedingungen und Bestimmungen können gelten. Getränke und Spirituosen können je nach Verfügbarkeit und Route ersetzt werden.

Die im Paket enthaltenen Getränke können in unseren Bars, Buffet- und Hauptrestaurants verzehrt werden. Das Paket gilt nicht in den Spezialitätenrestaurants sowie in unseren Signature Cafés und Bars wie die Cafés von Venchi 1878 und von Jean Philippe Maury sowie dem MSC Starship Club.

Bis 31. März 2026 gilt das Paket auch auf Privatinseln wie Ocean Cay, ab 01. April 2026 ist es hier nicht mehr verfügbar. Das All-Inclusive Getränkepaket Easy ist für Neubuchungen auf 15 alkoholische Getränke pro Person/Tag limitiert.


Bitte beachten Sie, dass auf Kreuzfahrten in die Karibik, nach Nordamerika und nach Alaska das Easy Paket ausschließlich vorab online buchbar ist und nicht an Bord erworben werden kann. Dies gilt auch für Grand Voyages, die in diesen Regionen abfahren.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsengagements von MSC Cruises reduzieren wir die Verwendung von Plastik an Bord, indem wir viele Einwegartikel durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen. AQUA by MSC ist ein mineralangereichertes Trinkwasser, das an Bord mit modernster Reinigungstechnologie hergestellt wird. AQUA by MSC kombiniert Reinheit mit wichtigen Mineralien wie Magnesium und Kalium für einen frischen Geschmack. Verfügbar auf einigen Schiffen, mit schrittweiser Einführung in der gesamten Flotte.

Getränkepaket Premium Extra

Getränke mit einem Wert über €14 / $16 sind ausgeschlossen. Pakete werden pro Kreuzfahrt verkauft und nicht pro Tag oder auf anderer Basis. Die Preisgestaltung gilt für jeden Tag der Kreuzfahrt, außer am Ausschiffungstag. Nach Aktivierung an Bord können Pakete nicht gekündigt oder erstattet werden.

Pakete müssen von allen Gästen derselben Kabine gebucht werden. Dies schließt Minderjährige ein, für die das Getränkepaket für Kinder gebucht werden muss. Für Kleinkinder unter drei Jahren besteht keine Verpflichtung zur Buchung eines Getränkepakets.

Die folgenden Ausschlüsse gelten für dieses Getränkepaket: Tabakwaren, Souvenirgläser, Eiscreme-Menü, Einzelhandelsartikel, Minibar, Zimmerservice und Sonderaktionen.

Die im Paket enthaltenen Getränke können in unseren Bars, Spezialitätenrestaurants, Buffet- und Hauptrestaurants verzehrt werden. Das Paket gilt nicht in unseren Signature Cafés und Bars wie die Cafés von Venchi 1878 und von Jean Philippe Maury sowie dem MSC Starship Club.

Bis 31. März 2026 gilt das Paket auch auf Privatinseln wie Ocean Cay, ab 01. April 2026 ist es hier nicht mehr verfügbar. Das All-Inclusive Getränkepaket Premium Extra ist für Neubuchungen auf 15 alkoholische Getränke pro Person/Tag limitiert.

Weitere Bedingungen und Bestimmungen können gelten. Getränke und Spirituosen können je nach Verfügbarkeit und Route ersetzt werden.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsengagements von MSC Cruises reduzieren wir die Verwendung von Plastik an Bord, indem wir viele Einwegartikel durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen. AQUA by MSC ist ein mineralangereichertes Trinkwasser, das an Bord mit modernster Reinigungstechnologie hergestellt wird. AQUA by MSC kombiniert Reinheit mit wichtigen Mineralien wie Magnesium und Kalium für einen frischen Geschmack. Verfügbar auf einigen Schiffen, mit schrittweiser Einführung in der gesamten Flotte.

Höchstwert für Getränke:

  • €14: Mittelmeer, Nordeuropa, Kanarische Inseln & Madeira, Vereinigte Arabische Emirate, Antillen, Weltreise
  • $16: Karibik, Nordamerika & Alaska, Asien

Alkoholfreies Getränkepaket

Pakete werden pro Kreuzfahrt verkauft und nicht pro Tag oder auf anderer Basis. Die Preisgestaltung gilt für jeden Tag der Kreuzfahrt, außer am Ausschiffungstag. Nach Aktivierung an Bord können Pakete nicht gekündigt oder erstattet werden.

Pakete müssen von allen Gästen derselben Kabine gebucht werden. Dies schließt Minderjährige ein, für die das „Getränkepaket für Kinder gebucht werden muss. Für Kleinkinder unter drei Jahren besteht keine Verpflichtung zur Buchung eines Getränkepakets.

Die folgenden Ausschlüsse gelten für dieses Getränkepaket: Tabakwaren, Souvenirgläser, Eiscreme-Menü, Einzelhandelsartikel, Minibar, Zimmerservice und Sonderaktionen. Weitere Bedingungen und Bestimmungen können gelten. Getränke können je nach Verfügbarkeit und Route ersetzt werden.

Die im Paket enthaltenen Getränke können in unseren Bars, Buffet- und Hauptrestaurants verzehrt werden. Das Paket gilt nicht in den Spezialitätenrestaurants sowie in unseren Signature Cafés und Bars wie die Cafés von Venchi 1878 und von Jean Philippe Maury sowie dem MSC Starship Club.

Bis 31. März 2026 gilt das Paket auch auf Privatinseln wie Ocean Cay, ab 01. April 2026 ist es hier nicht mehr verfügbar.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsengagements von MSC Cruises reduzieren wir die Verwendung von Plastik an Bord, indem wir viele Einwegartikel durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen. AQUA by MSC ist ein mineralangereichertes Trinkwasser, das an Bord mit modernster Reinigungstechnologie hergestellt wird. AQUA by MSC kombiniert Reinheit mit wichtigen Mineralien wie Magnesium und Kalium für einen frischen Geschmack. Verfügbar auf einigen Schiffen, mit schrittweiser Einführung in der gesamten Flotte.

Getränkepaket für Kinder

Das Getränkepaket für Kinder gilt für Minderjährige (Alter gemäß Land/Operationsgebiet), die Teil einer Familie sind, die ein Erwachsenenpaket (Easy, Alkoholfrei oder Premium Extra) gebucht hat.

Die im Paket enthaltenen Getränke können in unseren Bars, Buffet- und Hauptrestaurants verzehrt werden. Das Paket gilt nicht in den Spezialitätenrestaurants sowie in unseren Signature Cafés und Bars wie die Cafés von Venchi 1878 und von Jean Philippe Maury sowie dem MSC Starship Club.

Gültig für Minderjährige (Altersgrenze abhängig von der Destination), die mit einer Familie oder Gruppe mit einem Getränkepaket reisen. Bis 31. März 2026 gilt das Paket auch auf Privatinseln wue Ocean Cay, ab 01. April 2026 ist es hier nicht mehr verfügbar.

Weitere Bedingungen und Bestimmungen entsprechen den Inhalten und Ausschlüssen des verbundenen Erwachsenenpakets.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsengagements von MSC Cruises reduzieren wir die Verwendung von Plastik an Bord, indem wir viele Einwegartikel durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen. AQUA by MSC ist ein mineralangereichertes Trinkwasser, das an Bord mit modernster Reinigungstechnologie hergestellt wird. AQUA by MSC kombiniert Reinheit mit wichtigen Mineralien wie Magnesium und Kalium für einen frischen Geschmack. Verfügbar auf einigen Schiffen, mit schrittweiser Einführung in der gesamten Flotte.

Als abschließender Hinweis: Preise und Leistungen können je nach Schiff und Route variieren. Vorausbuchung bietet zusätzliche Einsparungen gegenüber Bordpreisen.

Spezialitätenrestaurants

Trinkgelder sind bei allen vorausbezahlten Paketen enthalten.

Kleinkinder genießen kostenfreie Mahlzeiten.

Einzel- und Mehrgangpakete (2, 3 oder 4 Mahlzeiten) sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Mahlzeiten und Reservierungen unterliegen der Verfügbarkeit. Wir werden unser Bestes tun, um Ihre Präferenzen zu berücksichtigen.

Ausgewählte Premiumgerichte sind gegen Aufpreis erhältlich.

Einzel- und Mehrgangpakete (2, 3 oder 4 Mahlzeiten) beinhalten ausschließlich Speisen. Alkohol darf nicht von Gästen unter dem gesetzlichen Mindestalter des jeweiligen Landes gekauft oder konsumiert werden.

Nicht genutzte Mahlzeiten in Mehrgangpaketen (2, 3 oder 4 Mahlzeiten) sind nicht erstattungsfähig.

Pakete sind in allen Spezialitätenrestaurants gültig, können jedoch nur einmal im „Butcher’s Cut“ genutzt werden.

Das „Butcher’s Cut Chef’s Table“ und „Le Grill Chef’s Table“ sind ausschließlich für erwachsene Gäste verfügbar.

Für „Carousel Productions at Sea – Signature Cocktail & Show“-Pakete gilt: Kinder unter 3 Jahren haben kostenlosen Zugang zur Show. Speisen sind nicht enthalten.

Abschließender Hinweis: Preise und Leistungen können je nach Schiff und Route variieren. Vorausbuchung bietet zusätzliche Einsparungen gegenüber Bordpreisen.

Internet (Wi-Fi) Pakete

Bleiben Sie während Ihrer Kreuzfahrt mit der Welt verbunden und teilen Sie unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten. MSC Cruises bietet eine Auswahl an Internetpaketen, die auf Ihre Verbindungsbedürfnisse und die Anzahl der Geräte zugeschnitten sind. Der Internetzugang erfolgt über moderne Satellitentechnologie, um Konnektivität überall auf Ihrer Route zu gewährleisten. Da die Satellitenabdeckung von externen Faktoren abhängt, können gelegentlich Schwankungen in Geschwindigkeit oder Service auftreten.

1. Verfügbarkeit des Dienstes

Internet wird über Satellitenkommunikation bereitgestellt. Geschwindigkeit und Stabilität können je nach Wetter, Schiffsposition und Netzwerkauslastung variieren. Leistungsschwankungen sind insbesondere zu Stoßzeiten möglich (z. B. morgens oder nach Landausflügen). MSC Cruises kann keine unterbrechungsfreie Verbindung garantieren.

2. Abdeckung

Wi-Fi ist in allen öffentlichen Bereichen und den meisten Kabinen verfügbar, einschließlich MSC Yacht Club Suiten. Kurzzeitige Unterbrechungen können beim Manövrieren in Hafennähe oder in Gebieten mit eingeschränkter Satellitensicht auftreten.

3. Pakete und Nutzung

MSC Cruises bietet zwei Pakete: „Browse“ und „Browse & Stream“, beide mit unbegrenzten Daten gemäß Fair-Use-Policy. Pakete können für die gesamte Kreuzfahrt oder pro Tag für 1, 2, 3 oder 4 Geräte erworben werden. Jedes Paket ist personenbezogen und nicht übertragbar.

4. Geräteverwaltung

Nach Aktivierung eines Geräts mit einem Internetpaket kann dieses nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden. Mehrgerätepakete erlauben die gleichzeitige Nutzung auf den ausgewählten Geräten; ein Wechsel ist nicht möglich.

5. Aktivierung und Login

Pakete können durch Verbindung mit dem Bord-WLAN und Besuch von www.mscwifi.com oder über die MSC for Me App aktiviert werden. Login erfolgt mit Kabinennummer und Geburtsmonat/-jahr.

6. Upgrade-Richtlinie

Upgrade von „Browse“ auf „Browse & Stream“ oder Erhöhung der Geräteanzahl ist möglich, indem die Differenz bezahlt wird. Downgrades sind nach Aktivierung nicht möglich. Vorausbezahlte Upgrades behalten den Rabatt.

7. Fair-Use-Policy

Automatische Updates, große Downloads und Hintergrunddaten können eingeschränkt werden. Übermäßige Bandbreitennutzung, die das Erlebnis anderer Gäste beeinträchtigt, kann ebenfalls begrenzt werden.

8. App-Kompatibilität und Einschränkungen

Bestimmte Anwendungen (VPNs, P2P-Dienste, regionale Streaming-Plattformen) funktionieren möglicherweise nicht aufgrund der Satellitenkonfiguration und Proxy-Einstellungen. MSC Cruises übernimmt keine Garantie für Drittanbieter-Apps.

9. Geräte- und Netzwerkeinstellungen

Einige Geräte erfordern Anpassungen (z. B. Deaktivierung „Private MAC-Adresse“ oder IP-Typ auf DHCP setzen). Firmen-Geräte mit Firewalls oder Kindersicherungen können die Verbindung verhindern.

10. Preisgestaltung

Satelliteninternet erfordert erhebliche Infrastruktur- und Betriebskosten. Preise spiegeln die Kosten für ein globales maritimes Netzwerk wider. Vorausbuchung bietet günstigere Tarife als Bordpreise.

11. Haftung und Rückerstattung

Die Internetleistung hängt von Satellitenbedingungen und externen Faktoren ab. MSC Cruises kann keine unterbrechungsfreie Verbindung garantieren. Nach Aktivierung sind alle Pakete unwiderruflich gebucht und nicht erstattungsfähig. MSC Cruises haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden durch temporäre Unterbrechungen.

12. Unterstützung

Unsere Digital Experts helfen gerne bei Aktivierung, Fehlerbehebung und Upgrades (The HUB, Fotogalerie oder Info Points an Bord).

13. 24-Stunden-Zugang

Gäste können einen 24-Stunden-Zugang für ein Gerät direkt an Bord über www.mscwifi.com oder die MSC for Me App erwerben.

Rechtlicher Hinweis

Diese Bedingungen sind Bestandteil des MSC Cruises Passagiervertrags und unterliegen dessen geltendem Recht und Gerichtsstand. Persönliche Daten für Login oder Aktivierung werden sicher verarbeitet gemäß MSC Cruises Datenschutzrichtlinie.

Fotopakete

Halten Sie Ihre Kreuzfahrterinnerungen mit den professionellen Fotografen von MSC Cruises fest. Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen vor dem Kauf eines Fotopakets. Preise und Leistungen können je nach Schiff und Route variieren. Vorausbuchung bietet Preisvorteile.

1. Überblick über die Pakete

MSC Cruises bietet verschiedene Fotopakete:

All-Inclusive Digital Photo Package

  • Gilt pro Kabine und umfasst nur Fotos der registrierten Gäste dieser Kabine.
  • Enthält unbegrenzte digitale Kopien aller persönlichen Kreuzfahrtfotos.
  • Ausgeschlossen: Fotos von Gästen außerhalb Ihrer Kabine (inkl. Super-Familienkabinen), Gruppen-, Hochzeits-, Erneuerungs- oder Quinceañera-Fotos.
  • Private Timeless Studio-Sitzungen, Spezialdrucke und Retuschen sind nicht enthalten.
  • Alle Verkäufe sind unwiderruflich gebucht und nicht erstattungsfähig, außer gesetzlich vorgeschrieben.

Mix & Match -Fotopaket (5, 10, 20 oder 30 Abzüge)

  • Gilt pro Kabine und umfasst nur Fotos der registrierten Gäste dieser Kabine.
  • Ausgeschlossen: Fotos von Gästen außerhalb Ihrer Kabine sowie Gruppen-, Hochzeits-, Erneuerungs- oder Quinceañera-Fotos.
  • Digitale Kopien:
    • Bei 5- und 10er-Paketen: digitale Versionen der ausgewählten Fotos mit 50 % Rabatt.
    • Bei 20- und 30er-Paketen: digitale Versionen der ausgewählten Fotos kostenlos.
    • Keine digitalen Dateien für nicht ausgewählte Fotos.
    • Alle Verkäufe sind unwiderruflich gebucht und nicht erstattungsfähig, außer gesetzlich vorgeschrieben.

Hanfu-Fotografie

  • Gilt pro Kabine und umfasst nur Fotos der registrierten Gäste dieser Kabine.
  • Ausgeschlossen: Fotos von Gästen außerhalb Ihrer Kabine sowie Gruppen-, Hochzeits-, Erneuerungs- oder Quinceañera-Fotos.
  • Face-Painting-Paket enthält keine Fotos.
  • Alle Verkäufe sind unwiderruflich gebucht und nicht erstattungsfähig, außer gesetzlich vorgeschrieben.

Hochzeiten und Gelübde-Erneuerungen

  • Termine und Uhrzeiten müssen vor der Veranstaltung bestätigt werden.
  • Endgültige Planung hängt von Hafenbetrieb, Wetter und Verfügbarkeit an Bord oder an Land ab.
  • Fotos werden separat verkauft und sind nicht in Standardpaketen enthalten.

1-Stunden-Fotoservice

  • Deckt nur die Zeit des Fotografen während der vereinbarten Stunde ab.
  • Gedruckte und digitale Fotos sind nicht enthalten.

2. Leistungsumfang

Fotopakete gelten pro Kabine und umfassen nur Fotos der registrierten Gäste dieser Kabine, auch wenn mehrere Kabinen unter derselben Buchung verknüpft sind.

3. Ausschlüsse

Bestimmte Erlebnisse (z. B. Hochzeiten, Hanfu oder Timeless Studio) sind nicht in Standardpaketen enthalten.

4. Gültigkeit

Fotopakete sind nur während der Kreuzfahrt gültig und nicht übertragbar. Digitale Kopien müssen vor Ende der Kreuzfahrt heruntergeladen werden. Nach der Ausschiffung sind die Fotos nicht mehr verfügbar.

5. Haftungsausschluss

MSC Cruises garantiert nicht die durchgehende Verfügbarkeit fotografischer Dienste oder Geräte. Gäste müssen sicherstellen, dass ihre Fotos vor Ausschiffung ausgewählt und heruntergeladen wurden.

6. Datenschutz und Bildrechte

Alle Fotodaten werden gemäß MSC Cruises Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Gäste können die Löschung oder Einschränkung ihrer Bilder beantragen.

Rechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinweis

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des MSC Cruises Pauschalreisevertrages und unterliegen dessen geltendem Recht und Gerichtsstand. MSC Cruises S.A. behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit jeglicher Dienstleistungen aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern oder auszusetzen. Alle Gästedaten und Bilder werden sicher verarbeitet und in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von MSC Cruises sowie den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.

Abschließender Hinweis: Preise und enthaltene Leistungen können je nach Schiff und Reiseroute variieren. Vorausbezahlte Buchungen bieten zusätzliche Einsparungen gegenüber den Bordpreisen.

Unterhaltung – Fun Pass

Fun Pass (90 / 140 / 220)

Genießen Sie grenzenlosen Spaß und Flexibilität mit dem MSC Cruises Fun Pass, der entwickelt wurde, um das Beste aus unseren aufregenden Bordattraktionen herauszuholen. Der Fun Pass bietet großartigen Wert, Flexibilität und Komfort für Familien und Freunde, die während ihrer Kreuzfahrt eine Vielzahl von Unterhaltungserlebnissen genießen möchten.

1. Nutzungsbereich

Der Fun Pass ist ein vorausbezahltes Bordguthaben für die Nutzung der Virtual World und Amusement-Attraktionen von MSC. Er wird an Bord aktiviert und mit Ihrem Kabinenkonto verknüpft, sodass alle Gäste derselben Kabine ihn gemeinsam nutzen können. Jede Nutzung wird über Ihre Bordkarte erfasst.

Nach Aktivierung kann der Pass für eine breite Auswahl an Attraktionen genutzt werden, darunter:

  • MSC Formula Racer Simulator (Mindestgröße: 140 cm)
  • Bowling
  • Interaktives XD-Kino (Mindestgröße: 110 cm)
  • Spannende VR-Abenteuer
  • Cliffhanger – die einzige über dem Wasser hängende Schaukel auf See
  • Robotron – ein hochmoderner Roboterarm-Fahrspaß
  • Ausgewählte Videospiele und weitere spannende Erlebnisse an Bord 

Hinweis: Attraktionen und Verfügbarkeit variieren je nach Schiff und können sich ändern.

2. Größen- und Sicherheitsanforderungen

Bestimmte Attraktionen haben Mindestgrößen- oder Gewichtsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen. Gäste müssen alle Sicherheitsanweisungen beachten und den Anweisungen des geschulten Unterhaltungsteams folgen. Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. MSC Cruises haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln oder unsachgemäße Nutzung entstehen.

3. Preise und Angebote

Fun-Pass-Optionen:

  • Fun Pass 90 – Ideal für Einsteiger oder Paare
  • Fun Pass 140 – Perfekt für Familien
  • Fun Pass 220 – Für Teens oder Gruppen, die maximale Action wollen

Preise und Leistungen können je nach Schiff und Route variieren. Vorausbuchung bietet Preisvorteile.

4. Betriebsbedingungen

Attraktionen können aus technischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen ohne Vorankündigung geändert oder vorübergehend eingestellt werden. MSC Cruises behält sich das Recht vor, Attraktionen, Regeln oder Bedingungen jederzeit anzupassen.

5. Unterstützung

Unser Unterhaltungsteam hilft gerne bei Fragen, Echtzeitinformationen und Upgrades.

6. Haftungsausschluss

Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. MSC Cruises garantiert nicht die durchgehende Verfügbarkeit von Attraktionen oder Geräten und haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden durch Unterbrechungen.

7. Rechtlicher Hinweis

Diese Bedingungen sind Bestandteil des MSC Cruises Passagiervertrags und unterliegen dessen geltendem Recht und Gerichtsstand. Alle Daten werden gemäß MSC Datenschutzrichtlinie verarbeitet.

Spa- & Beauty-Dienstleistungen

Spa, Massage, Fitness & Barbering

Gültigkeit des Angebots

  • Vorausbezahlte Pakete sind ausschließlich für Gäste ab 18 Jahren verfügbar.
  • Pakete gelten für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt und sind nicht übertragbar, nicht abtretbar und nicht umwandelbar.
  • Alle Behandlungen und Dienstleistungen müssen während der offiziellen Öffnungszeiten des Spa, Friseursalons, Barbiers und Fitnessstudios genutzt werden und unterliegen der Verfügbarkeit.
  • Preise für vorausbezahlte Pakete können je nach Angebot und Kaufzeitpunkt variieren.

Allgemeine Bedingungen

  • Wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar sind, behält sich MSC Aurea Spa das Recht vor, gleichwertige Alternativen anzubieten.
  • Das Spa behält sich das Recht vor, Öffnungszeiten, Preise und Verfügbarkeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
  • Gäste mit medizinischen Problemen müssen das qualifizierte Personal vor der Buchung oder Behandlung informieren.
  • MSC Aurea Spa und MSC Cruises übernehmen keine Verantwortung für persönliche Gegenstände, die im Spa-, Fitness-, Friseur-, Massage- oder Barbierbereich verloren gehen, beschädigt oder unbeaufsichtigt bleiben.
  • Die Spa- und Entspannungsbereiche sind als „Ruhezonen“ ausgewiesen; Gäste werden gebeten, eine ruhige Atmosphäre zu wahren und leise zu sprechen.
  • MSC Aurea Spa übernimmt keine Haftung für Schäden an Kleidung, persönlichen Accessoires oder elektronischen Geräten, die in Spa-, Thermal- und Fitnessbereiche mitgebracht werden.
  • Eine Servicegebühr von 15–18 % (je nach Schiff und Reiseziel) ist in allen vorausbezahlten Preisen enthalten.
  • Bordangebote, Ausstattung, Produkte und Servicebedingungen können je nach Schiff und Reiseziel variieren und ohne Vorankündigung geändert werden.
  • MSC Aurea Spa und MSC Cruises haften nicht für Verletzungen, Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung von Spa-, Massage-, Fitness- oder Barbier-Einrichtungen entstehen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.

Massage – Sicherheit und Eignung

Massagebehandlungen dienen der Entspannung und dem Wohlbefinden. Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts beachten Sie bitte Folgendes:

  • Gäste mit medizinischen Problemen, einschließlich kürzlicher Operationen, Verletzungen oder chronischer Schmerzen, sollten vor der Buchung einen Arzt konsultieren.
  • Gäste sind verantwortlich dafür, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, Spa- oder Fitness-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Massagebehandlungen sind nicht empfohlen für Gäste mit:
    • Fieber, Infektionen oder ansteckenden Hautkrankheiten
    • Entzündungen, offenen Wunden oder kürzlichen Frakturen
    • Krampfadern oder schweren Kreislaufproblemen
    • Schwerem Sonnenbrand oder hypersensibler Haut
    • Kürzlichen Operationen oder akuten Verletzungen
    • Schwangerschaft (außer bei spezieller pränataler Massage, sofern verfügbar)

Gäste müssen vor Beginn der Behandlung alle Allergien, medizinischen Probleme oder eine Schwangerschaft offenlegen.

Therapeuten behalten sich das Recht vor, Behandlungen aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder anzupassen.

Alle Massageleistungen werden von qualifizierten, lizenzierten Fachkräften gemäß den Hygiene- und Sicherheitsstandards von MSC Cruises durchgeführt.

Fitness- & Gym-Richtlinien

Zur Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Erlebnisses für alle Gäste gelten die folgenden Fitnessstudio-Richtlinien:

  • Gäste unter 13 Jahren dürfen das Fitnessstudio unter keinen Umständen betreten oder nutzen.
  • Gäste zwischen 13 und 17 Jahren dürfen das Fitnessstudio nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und nach Ermessen des Spa- & Fitness-Managements nutzen.
  • Gäste unter 16 Jahren dürfen keine Gewichts- oder Widerstandsgeräte verwenden.
  • Es muss jederzeit geeignete Sportkleidung getragen werden, einschließlich geschlossener Sportschuhe und angemessener Fitnessbekleidung.
  • Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen sind Badebekleidung, barfußes Gehen, Sandalen oder Flip-Flops im Fitnessbereich nicht erlaubt.
  • Gäste müssen Fitnessgeräte verantwortungsvoll nutzen und alle Sicherheitsanweisungen des Spa- & Fitnesspersonals befolgen.
  • MSC Cruises und MSC Aurea Spa haften nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Geräten, Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen oder Missachtung der Fitnessrichtlinien entstehen.
  • Wir empfehlen, vor Beginn eines Trainingsprogramms einen Arzt zu konsultieren.

Gesundheits- & Sicherheitswarnung (elektrische oder spezielle Geräte)

Für bestimmte Behandlungen mit elektrischen oder speziellen Geräten gelten folgende Kontraindikationen (Behandlung sollte vermieden werden):

  • Schwangerschaft
  • Herzschrittmacher
  • Epilepsie
  • Herzkrankheiten (ärztliche Bescheinigung erforderlich)
  • Insulinpflichtige Diabetes
  • Thrombose oder Phlebitis (Risiko von Blutgerinnseln)
  • Tumoren
  • Foto-Epilepsie (bei Lichttherapie)
  • Metallimplantate im Gesicht
  • Offene Schnitte, Abschürfungen oder schwerer Sonnenbrand
  • Gerstenkörner
  • Schwere Psoriasis im Gesicht
  • Entzündete oder hypersensible Hautzustände wie Akne Rosacea

Erfahrung und Sicherheit

Alle Behandlungen werden von qualifizierten Fachkräften in Übereinstimmung mit den Hygiene- und Sicherheitsstandards von MSC Cruises durchgeführt. Gäste werden gebeten, während ihres Spa-, Massage- und Fitnesserlebnisses die Anweisungen des Personals zu befolgen.

Einwilligung durch den Gast

Mit dem Kauf oder der Nutzung eines vorausbezahlten Pakets erkennen die Gäste diese Geschäftsbedingungen an und akzeptieren sie.

Als abschließender Hinweis: Preise und Leistungen können je nach Schiff und Route variieren. Vorausbuchung bietet zusätzliche Einsparungen gegenüber Bordpreisen.

Landausflüge

ONLINE-BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR LANDAUSFLÜGE

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie einen Platz für einen Ausflug buchen. Bitte beachten Sie: Wenn Englisch nicht Ihre Muttersprache ist, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie diese Bedingungen für die Online-Buchung von Landausflügen vollständig verstanden haben, bevor Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen, das bestätigt, dass Sie sie gelesen und verstanden haben.

Wie hierin verwendet, bedeutet „MSC“, „wir“ oder „uns“ MSC Cruises S.A. sowie deren verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften und/oder Schiffe. Landausflüge werden von unabhängigen Drittanbietern durchgeführt.

Eigentümer oder Betreiber von Landausflügen, die auf dieser Website oder an Bord eines MSC-Schiffes zum Kauf angeboten werden, haben gegenüber MSC erklärt, dass sie ihre Aufgaben gemäß anerkannten Verhaltensstandards ausführen.

MSC übernimmt keine Verantwortung für mögliche Änderungen des Programms aufgrund lokaler Feiertage und/oder Schließungen der zu besuchenden Orte und/oder anderer Ereignisse (Streiks, Demonstrationen, mechanische Defekte usw.), die eine vollständige oder teilweise Durchführung der Tour verhindern könnten. Die Route und die Zeiten jeder Tour werden an Bord bestätigt.

Jeder Landausflug erfordert eine Mindestanzahl an Teilnehmern und kann eine Höchstanzahl haben. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, kann der Ausflug abgesagt werden. Wenn die Mindestanzahl erreicht ist, kann die Tour von einem zweisprachigen Reiseleiter durchgeführt werden.

Sie und alle Mitglieder Ihrer Gruppe bestätigen durch die Buchung eines Ausflugs, der körperliche Anstrengung erfordert, dass Sie und alle anderen, die gebucht haben, in guter körperlicher und geistiger Verfassung sind, ohne Vorgeschichte oder Erkrankung wie Krampfanfälle, Schwindel, Ohnmacht, Herzprobleme, Atemprobleme oder Rücken-/Nackenprobleme oder andere medizinische Zustände, die körperliche Anstrengung oder fehlenden Zugang zu sofortiger medizinischer Versorgung gefährlich machen könnten (diese Beispiele sind nicht abschließend), oder andere Krankheiten, Gebrechen oder Zustände, die Sie an der Teilnahme an den gewählten Ausflügen hindern würden. Sie sollten auch sicherstellen, dass niemand in Ihrer Gruppe Medikamente einnimmt, die eine Warnung bezüglich Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten enthalten.

Wenn Sie schwanger sind, sind bestimmte Ausflüge möglicherweise nicht geeignet. Bei der Buchung liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie fit und gesund genug sind, um an dem gebuchten Ausflug teilzunehmen, und währenddessen auf sich selbst zu achten.

Wenn Sie an einem Ausflug teilnehmen, der Wasseraktivitäten beinhaltet, sollten Sie Alkoholkonsum vermeiden und keine vollständige Mahlzeit unmittelbar vor dem Ausflug einnehmen. Wenn Schwimmhilfen bereitgestellt werden, müssen diese jederzeit getragen werden. Seien Sie sich bewusst, dass das Meer unberechenbar ist. Rettungsschwimmer sind nicht immer vorhanden, und es gibt möglicherweise kein System (Flagge oder anderes), das anzeigt, ob es sicher ist, ins Wasser zu gehen. Außerdem sind Strandaktivitäten möglicherweise nicht beaufsichtigt oder begleitet, daher sollten Sie sich selbst von der Sicherheit des Strandes und/oder des Meeres zum Zeitpunkt Ihres Ausflugs überzeugen. Kinder müssen jederzeit beaufsichtigt werden, insbesondere in der Nähe von Wasser.

Alle diese Aktivitäten erfolgen auf Ihr eigenes Risiko, und MSC kann nicht für Verletzungen, Tod oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich daraus ergeben. Vor der Buchung eines Aktivitätsausflugs ist es sehr wichtig – und Ihre Verantwortung –, sicherzustellen, dass Ihre Reiseversicherung den spezifischen Ausflugstyp abdeckt.

Sie oder ein Mitglied Ihrer Buchung können von der Teilnahme an einem Ausflug ausgeschlossen werden (unabhängig davon, ob er vorab gebucht wurde oder nicht), wenn festgestellt wird, dass Sie oder ein Mitglied Ihrer Buchung ungeeignet sind oder unter Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Eigentümer oder Betreiber von Landausflügen kann verlangen, dass Teilnehmer vor der Teilnahme eine Haftungsfreistellung und/oder Risikoübernahme unterzeichnen. Solche Freistellungen sind insbesondere bei Schnorchel- oder Tauchausflügen üblich.

Wenn Sie den Ausflug vor Beginn der Kreuzfahrt buchen, wird die vollständige Zahlung bei der Einschiffung Ihrem Bordkonto belastet. Landausflüge können bis zu 2 Tage vor der Kreuzfahrt ohne Gebühren geändert oder storniert werden, sofern MSC Cruises über die Website oder an Bord informiert wird.

An Bord können Ausflüge bis 48 Stunden vor Beginn geändert werden. Bei Stornierung an Bord fallen keine Gebühren an, sofern die Stornierung mindestens 48 Stunden vor Beginn erfolgt. Rückerstattungen werden automatisch Ihrem Bordkonto gutgeschrieben. Ausflüge mit Flügen, Zügen, Sonderveranstaltungen, Übernachtungen, Hotelaufenthalten und privaten Arrangements sind ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen können gelten.

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht und Gerichtsstand, die für Ihre Kreuzfahrtbuchung mit MSC gelten. Sie können zusätzlich spezifischem Recht und Gerichtsstand im Zusammenhang mit Dienstleistungen oder Waren von Drittanbietern unterliegen.

Sobald wir Ihre Buchung erhalten und bestätigt haben, sind Sie als „Hauptpassagier“ vertraglich für die gebuchten Leistungen verantwortlich. Vor der Buchung Ihres Landausflugs bestätigen Sie bitte durch Ankreuzen des Kästchens, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben.

Wir bestätigen Ihre Buchung durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail. Wir kommunizieren über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und gehen davon aus, dass diese korrekt ist und Sie die Risiken dieser Kommunikationsform verstehen.

Online-Buchungsbedingungen für Sonderleistungen

Bitte beachten Sie: Wenn Englisch nicht Ihre Muttersprache ist, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie diese Online-Buchungsbedingungen für alle von Drittanbietern angebotenen Waren oder Dienstleistungen vollständig verstanden haben, bevor Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen, das bestätigt, dass Sie sie gelesen und verstanden haben.

Wie hierin verwendet, bedeutet „MSC“, „wir“ oder „uns“ MSC Cruises S.A. sowie deren verbundene Unternehmen, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und/oder Schiffe. Es wurde alle zumutbare Sorgfalt aufgewendet, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Preise und Angebote für beworbene Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Drucks korrekt sind. Sollte jedoch ein Fehler auftreten, behalten wir uns das Recht vor, diesen zu korrigieren, sobald wir davon Kenntnis erlangen, oder die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern – auch nach der Buchung.

Wenn eine Korrektur nach Ihrer Buchung für Sie nicht akzeptabel ist, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags für die gebuchten Waren und/oder Dienstleistungen. Danach sind MSC und der Anbieter von jeglicher weiteren Haftung jeglicher Art oder Natur befreit.

Sie akzeptieren, dass Sie bei der Buchung von Dienstleistungen bei einem Drittanbieter, wie z. B. einer Spa-Behandlung oder einem Parkservice, einen direkten Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter der Waren oder Dienstleistungen abschließen. MSC übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für falsche Angaben, Vertragsverletzungen, Verletzungen gesetzlicher Pflichten oder Fahrlässigkeit seitens der Drittanbieter, die ihre Waren und Dienstleistungen über diese Website, über MSC oder an Bord verkaufen. Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für Handlungen oder Unterlassungen der

Drittanbieter in Bezug auf solche Waren oder Dienstleistungen, die zu Verlust, Schaden oder Verletzung bei Ihnen oder einem Mitglied Ihrer Reisegruppe führen.

Sie und alle Mitglieder Ihrer Reisegruppe bestätigen durch die Buchung einer Dienstleistung, dass Sie und alle anderen, die gebucht haben, sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung befinden, ohne Vorgeschichte oder Erkrankungen wie Krampfanfälle, Schwindel, Ohnmacht, Herzprobleme, Atemprobleme, Rücken-/Nackenprobleme oder andere medizinische Zustände, die die gebuchte Dienstleistung gefährlich machen könnten (diese Beispiele sind nicht abschließend). Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie fit und gesund genug sind, um an solchen Dienstleistungen teilzunehmen, und währenddessen auf sich selbst zu achten.

Sie sollten außerdem sicherstellen, dass niemand in Ihrer Reisegruppe, der eine solche Behandlung gebucht hat, Medikamente einnimmt, die eine Warnung bezüglich Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten enthalten. Wenn Sie schwanger sind, sind bestimmte Behandlungen möglicherweise nicht geeignet.

Wenn Sie Zweifel an Ihrer Fähigkeit zur Teilnahme an solchen Dienstleistungen haben, konsultieren Sie vor der Buchung Ihren Arzt.

Wenn Sie Sonderleistungen vor Beginn der Kreuzfahrt buchen, wird die vollständige Zahlung bei der Einschiffung Ihrem Bordkonto belastet. Die Buchung gilt als erfolgreich abgeschlossen, sofern sie nicht innerhalb von 4 Tagen vor dem geplanten Abreisedatum storniert oder geändert wird. Danach können Sie Ihre Buchung für Sonderleistungen online nicht mehr stornieren oder ändern.

Sollten Sie eine gebuchte Dienstleistung stornieren oder ändern, kann Ihnen je nach Art der Borddienstleistung eine Gebühr berechnet werden, wie in der Leistungsbeschreibung angegeben. Sie erklären sich im Namen von sich selbst und allen Mitgliedern Ihrer Reisegruppe, die eine Dienstleistung gebucht oder beworbene Waren reserviert haben, damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Vor der Buchung Ihrer optionalen Extras bestätigen Sie bitte durch Ankreuzen des Kästchens, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben. Wir bestätigen Ihre Buchung durch Zusendung einer Bestätigung zusammen mit diesen Bedingungen per E-Mail. Wir kommunizieren über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und gehen davon aus, dass diese korrekt ist und Sie die Risiken dieser Kommunikationsform verstehen.

Sobald wir Ihre Buchung erhalten und bestätigt haben, sind Sie als „Hauptpassagier“ vertraglich für die gebuchten Waren und Dienstleistungen verantwortlich.

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht und Gerichtsstand, die für Ihre Kreuzfahrtbuchung mit MSC gelten. Sie können zusätzlich spezifischem Recht und Gerichtsstand im Zusammenhang mit Dienstleistungen oder Waren von Drittanbietern

unterliegen, die Sie erworben haben und für die der jeweilige Vertrag gilt.© MSC Cruises S.A. – Alle Rechte vorbehalten

Bedingungen – Oktober 2025

Vorbehaltlich rechtlicher Validierung